Mindestlohngesetz: R+V-Versicherungsschutz entschärft die gesetzliche Haftung für Unternehmer
Der Zoll macht jetzt ernst: Unangemeldete Kontrollen zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) sorgen auch in kleinen und mittelständischen Unternehmen zunehmend für Aufsehen.
Immer häufiger durchkämmen uniformierte und bewaffnete Zöllner die Betriebe auf der Suche nach unterbezahlten Mitarbeitern. Werden sie fündig, drohen den Unternehmern Bußgelder bis zu 500.000 Euro, hohe Nachforderungen von Lohnzahlungen und Sozialkassenbeiträgen und im schlimmsten Fall sogar ein Verlust der Gewerbeerlaubnis.

































