"Stichpunkt BRSG: Welche Themen beschäftigen Ihre bAV-Tochter Pension Benefits AG dazu aktuell?"
Obwohl die Einführung des Pflichtzuschusses im Rahmen des BRSG (Betriebsrentenstärkungsgesetz) zum 01.01.2022 nun gut fünf Monate zurückliegt, haben rund 90 Prozent der Arbeitgeber das Thema noch nicht korrekt umgesetzt. Fehler kommen vor allem vor, wenn es um die Dokumentation der Erhöhungsmöglichkeit und die Berechnungsgrundlage geht. Aber auch falsche Gehaltsabrechnungen, nicht vorhandene Entgeltumwandlungsvereinbarungen sowie nicht zulässige Verrechnungen bisheriger Zuschüsse bringen Arbeitgeber in Schwierigkeiten. Wenn noch keine Maßnahmen im Rahmen des Gesetzes erfolgt sind, befinden sich betroffene Unternehmen im haftenden Zahlungsverzug. Darüber hinaus sind Arbeitgeber zum 01.08.2022 dazu verpflichtet eine Versorgungsordnung für die bAV einzuführen. Andernfalls drohen Bußgelder. Ähnlich wie bei der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) sind Arbeitgeber mit dem Thema überfordert. Wir helfen unseren Maklern mit der Pension Benefits AG diese Themen bei ihren Firmenkunden schnell und professionell umzusetzen.