Keine Offenlegung der Provision in Euro bei Lebensversicherungen
Nach Informationen des AfW wird es im Rahmen des Lebensversicherungsreformgesetzes nicht zu einer verpflichtenden Offenlegung von Abschlussprovisionen in Euro und Cent kommen, wie es die ganze Zeit im Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums stand. Vielmehr soll es jetzt zu einem Ausweis der Effektivkosten wie bei Riesterverträgen kommen. Dieser Ausweis soll auch nicht für alle Versicherungssparten gelten, sondern wird nun nur auf den Bereich der Lebensversicherungen beschränkt.