Notlagentarif für Nichtzahler
Die problematische Thematik der Nichtzahler in der privaten Krankenversicherung und in der gesetzlichen Krankenversicherung soll mit einem neuen Gesetzesentwurf des Gesundheitsministeriums bearbeitet werden. Zwei Bestimmungen sollen dabei grundlegend festgehalten werden. Zum einen ist die Minderung des Säumniszuschlages auf Beitragsrückstände von monatlichen fünf Prozent auf einen Prozent in der GKV vorgesehen und zum anderen soll die Einführung eines Notlagentarifs in der PKV festgelegt werden, wobei dieser eine gleichförmige Kalkulation voraussetzen wird und einen identischen Leistungskatalog beinhaltet. Eine Reduzierung des Beitrages kann durch Alterungsrückstellungen erreicht werden.


































