„OpferSchutz“ der Basler Versicherungen schließt Marktlücke: Haftpflichtbaustein entschädigt Opfer, wenn Täter nicht zahlen
- Leistung, wenn Täter nicht versichert und zahlungsunfähig ist
- Zusatzbaustein deckt auch Kosten für psychologische Betreuung ab
Opfer von Straftaten tragen an den Folgen meist ein Leben lang. Auch ein Unfall kann ein Trauma verursachen. Besonders schlimm ist es für die Betroffenen, wenn der Straftäter oder Unfallverursacher nicht zur Rechenschaft gezogen werden kann. Damit Versicherte über den gesetzlichen Opferschutz hinaus zumindest finanziell nicht allein stehen, führen die Basler Versicherungen zum 1. Juli 2013 den Sicherheitsbaustein „OpferSchutz“ ein. Dieser wird in die Privathaftpflicht integriert, wodurch die Basler Versicherungen mit dem Schadensersatzrechtsschutz, der Opferhilfe (Kapitalzahlung von bis zu 50.000 Euro) und der Kostenübernahme einer psychologischen Erstbetreuung das umfassendste Gesamtpaket beim Forderungsausfall anbieten.