vGA: Knackpunkt Bezugsberechtigung bei Betriebsunterbrechungspolicen
Gesellschafter einer GmbH sollten bei der Festlegung der Bezugsberechtigung von Betriebsunterbrechungsversicherungen vorsichtig sein.
Sind sie selbst, und nicht nur ihr Unternehmen, bezugsberechtigt, riskieren sie, dass ihnen das Finanzamt eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) unterstellt. In dem Streitfall hatte das Finanzamt die Beiträge zur “Betriebsunterbrechungsversicherung für freiberuflich Tätige” einer GmbH als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) verbucht. Die GmbH klagt gegen den Bescheid des Finanzamts und verneint das Vorliegen einer vGA.

































