Mit der Zeitrente früher den Lebensabend genießen
Mit Beginn des laufenden Jahres greift in Deutschland das 2007 verkündete Rentenversicherungs-Altersgrenzenanpassungsgesetz. Hinter dem Wortungetüm verbirgt sich die Einführung der Anhebung der Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Jahre ab Geburtsjahrgang 1964. Für Arbeitnehmer der Jahrgänge 1947 bis 1958 gilt eine Übergangsregelung in Stufen von je einem zusätzlichen Monat pro Jahrgang. Die ab Jahrgang 1959 Geborenen sind von jeweils zwei Monaten längerer Lebensarbeitszeit betroffen, bis für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Jahrgangs 1964 die Rente mit 67 umgesetzt ist.







