Kfz-Versicherung: Sonderkündigungsrecht gilt auch nach dem 30. November
Außerordentliche Kündigung bei Preiserhöhung, Fahrzeugwechsel und im Schadenfall jederzeit möglich. Stichtage zur Kündigung von unterjährigen Verträgen richten sich nach der jeweiligen Hauptfälligkeit. Noch bis morgen (30. November) können die meisten Autofahrer ihre alte Kfz-Versicherung fristgerecht kündigen und mit einer neuen Police preiswerter durch das kommende Jahr fahren. Aber auch für Autofahrer, die nach diesem Stichtag ihre Versicherung wechseln wollen, gibt es verschiedene Möglichkeiten, ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch zu nehmen.