ZBI erhält für die ZBI Fondsmanagement AG die Zulassung als Kapitalverwaltungsgesellschaft
Die ZBI Fondsmanagement AG hat von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Erlaubnis für die Tätigkeit als AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft nach §§ 20, 22 KAGB zur Verwaltung von geschlossenen Publikums-AIF und Spezial-AIF erhalten.
Die ZBI Gruppe – ein Spezialist für deutsche Wohnimmobilien – hat für ihre Kapitalverwaltungsgesellschaft, ZBI Fondsmanagement AG, die Erlaubnis zur Tätigkeit als KVG nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) erhalten. Die ZBI Fondsmanagement AG ist ebenfalls als Emissionshaus für Fonds-Produkte nach dem KAGB verantwortlich.