Absicherung bei Zweitmarktfonds
Sollte eine Rückforderung von Ausschüttungen verlangt werden, besteht die Frage, wer die Rückzahlung tätigen muss, Vorbesitzer oder neue Anteileigner.
Im praktischen Geschehen erwerben Zweitmarktfonds lediglich Treugeberstellungen, keine unmittelbaren Kommanditbeteiligungen. Daraus ergibt sich, sofern keine andere Bestimmung festgelegt wurde, dass der neue Anleger ebenfalls die Freistellungsverpflichtung wegen früherer Ausschüttungen gegenüber dem Treuhandkommanditisten mit erwirbt.