Kleinanlegerschutzgesetz: „Verbraucher benötigen den Staat nicht als Erzieher!“
Der Gesetzentwurf des Kleinanlegerschutzgesetzes steht auf der Tagesordnung des Bundesrates. Verbraucherminister Maas hatte das Gesetz auf den Weg gebracht, um den Verbraucher vor den Tücken der Finanzprodukte des sogenannten „Grauen Kapitalmarkts“ zu schützen.
Zu diesem Zweck sollen etwa künftig Warnhinweise das Risiko solcher Finanzprodukte verdeutlichen. Darüber hinaus bekommt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) neue Aufsichtsziele. Die BaFin erhält auch das Recht Verkaufsprospekte von Anbietern unter bestimmten Voraussetzungen zu verbieten.