PROKON-Sanierung geht auf die Zielgerade
Gläubiger können zwischen Genussrechtsinhaber-Insolvenzplan und Investoren-Insolvenzplan wählen
- Genussrechtsinhaber-Insolvenzplan ermöglicht unternehmerische Beteiligung
- Investoren-Insolvenzplan mit EnBW als ausgewähltem M&A-Bieter
- Gläubiger haben die Wahlmöglichkeit zwischen beiden Insolvenzplänen
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PROKON Regenerative Energien GmbH („PROKON“) geht auf die Zielgerade. Der Insolvenzverwalter Dr. Dietmar Penzlin wird kurzfristig zwei Insolvenzpläne beim zuständigen Insolvenzgericht einreichen, zwischen denen die Gläubiger auf einer Gläubigerversammlung Anfang Juli dieses Jahres wählen können.