Ausnahme Crowdfunding
Aus Fehlern soll gelernt werden, weswegen die Regierung auf die Problematik des Grauen Kapitalmarktes antworten muss, durch das Kleinanlegerschutzgesetz (ab dem Frühjahr 2015). Jedoch greift diese Regulierung nicht für alle Anlageformen.
Eine erleichterte Finanzierung soll bei bestimmten Ausnahmen gegeben werden, daher sollen „Projekte genossenschaftlichen oder bürgerschaftlichen Engagements“ sowie das Crowdfunding zur Finanzierung von Start-Up-Unternehmen unter Schutz fallen, da diese erwünscht seien.