Continentale Versicherungsverbund geht in die Zukunft Betriebsvereinbarung bekräftigt Anspruch auf Familienpflegezeit
Hohn und Spott hagelte es noch im Februar, weil bundesweit nur rund 200 Menschen das Angebot des 2012 eingeführten Familienpflegezeitgesetzes in Anspruch genommen hatten. Ein Kritikpunkt: Aufgrund des mangelnden Rechtsanspruchs sperrten sich die Unternehmen, ihren Mitarbeitern die Möglichkeit zu geben, bei vergleichsweise geringen Lohneinbußen die Arbeitszeit zwei Jahre lang deutlich zu reduzieren, um Familienangehörige zuhause pflegen zu können. Der Continentale Versicherungsverbund sieht das anders und hat jetzt eine verbindliche und unbefristete Betriebsvereinbarung auf Basis des Gesetzes geschlossen, die gewährleisten soll, dass alle betroffenen Mitarbeiter die Familienpflegezeit in Anspruch nehmen können.





