Vor- und Nachteile ab 01.08.2013
Ab heute wird die bisherige Kostenordnung bei Immobilienkäufen vom neuen Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) abgelöst. Käufer werden sowohl Nachteile als auch Vorteile durch diese Veränderung bemerken können. Die Gebührenerhöhung wird sich bei Immobilienkäufen im Wert von 200.000 Euro um 20 Prozent vermehren, von 1.085 Euro netto auf 1.305 Euro netto. Die Menge der anfallenden Aufgaben des Notars entscheidet über die Gebührenhöhe.




































