Mehr Freiraum für private Altersvorsorge
Mit dem Jahr 2013 werden die Rentenbeiträge vom Gesetzgeber von 19,6 Prozent auf 18,9 Prozent des Bruttolohns herabgesenkt. Dadurch können alle gesetzlich Rentenversicherte mehr Nettogehalt verbuchen, somit kann die private Rente freizügiger aufgestockt werden.
Verdienstgrenze für Minijobber steigt
Minijobber können ab kommendem Jahr 450 Euro statt 400 Euro verdienen, ohne Steuern zahlen zu müssen. Außerdem sind sie künftig automatisch rentenversicherungspflichtig, sofern keine Befreiung vorliegt. In die gesetzliche Rentenversicherung zahlt der Arbeitgeber weiterhin eine 15 Prozentpauschale und der Minijobber zahlt zusätzliche 3,9 Prozent seines Arbeitsentgeltes. Die freiwillige Erweiterung auf die künftigen 18,9 Prozent erhöht den Rentenanspruch der Minijobber auf etwa 30 Prozent.
Reduzierung des Elterngeldes
Die Neuberechnung des Elterngeldes wird für Eltern wirksam, deren Kind nach dem ersten Januar geboren wird. Statt der tatsächlichen Sozialversicherungsbeiträge des durchschnittlichen Nettogehalts der vergangenen 12 Monate werden pauschal 21 Prozent abgezogen. Bezüglich der Steuerklassen zeigen sich ebenfalls Änderungen: Für den Elternteil, welcher den größten Teil der Elternzeit in Anspruch nimmt, ist die Steuerklasse ausschlaggebend, die ein Jahr vor der Geburt des Kindes vorherrschend gewesen ist. Infolgedessen lohnt sich ein Steuerklassenwechsel nur, wenn dieser mindestens sieben Monate vor Geburt des Kindes vollzogen wird.
Basisrente wird attraktiver
Die Basisrente, auch Rürup-Rente genannt, kommt vor allem Selbstständigen und Freiberuflern zugute, da sie hohe steuerliche Vorteile offeriert. So können 2013 ganze 76 Prozent der Beitragsanteile steuerlich geltend gemacht werden. Dieser Anteil vermehrt sich jährlich um zwei Prozentpunkte und ab 2020 um einen Prozentpunkt. In vollem Umfang absetzbar werden die eingezahlten Prämien im Jahre 2025 sein.
Pflegezusatzversicherung wird staatlich gefördert
Gesetzlich Pflegeversicherte erhalten eine Zuzahlung von 60 Euro im Jahr, unabhängig von ihrem Einkommen. Um diesen Zuschlag zu bekommen, muss freiwillig eine Pflegezusatzversicherung abgeschlossen werden, die einen Mindestbeitrag von 120 Euro pro Jahr aufweist. Die Beitragssätze zur Pflegeversicherung werden, zur Finanzierung der Pflegereform, von 1,95 auf 2,05 Prozent, beziehungsweise für kinderlose Steuerzahler auf 2,3 Prozent, angehoben.
Tarifliche Gleichberechtigung
Seit dem 21. Dezember 2012 gilt der Gleichberechtigungsgrundsatz bei Versicherungstarifen. Die sogenannten Unisex-Tarife werden verbindlich und beinhalten, dass sämtlich Prämien wie Renten-, Pflege-, Kranken-, Berufsunfähigkeits-, Risikolebens-, Unfall- und Kfz-Versicherung geschlechtsunabhängig berechnet werden.