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Wirth-Rechtsanwälte: Mit 56 in die private Krankenversicherung?

Empfiehlt ein Versicherungsvertreter einem gesetzlich Krankenversicherten den Wechsel in eine private Krankenversicherung besteht eine intensive Beratungs- und Dokumentationspflicht. Fehler hierbei führen zur Umkehr der Beweislast und zu Schadenersatz.

Das stellte das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem von Wirth-Rechtsanwälte erstrittenen Urteil (vom 24.06.2015, Geschäftszeichen I-20 U 116/13, nicht rechtskräftig) fest.

Was war geschehen?

Der damals 56jährige Kläger wandte sich 2008 an seine örtliche Sparkasse, weil er über die Verbesserung seiner Altersvorsorge beraten werden wollte. Dabei zeigte er auch Interesse für eine Zusatzversicherung zur seiner gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

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Referenzen – effektive Werbung

Die Zufriedenheit eines Kunden zu erreichen ist für den Makler ein wichtiges Ziel. Wenn diese Verbindung zwischen Makler und Bestandskunden stimmt, kann die Zufriedenheit in Form von Referenzen für die Neukundengewinnung genutzt werden. Nicht umsonst schauen viele vor einem Besuch bei einem Arzt oder einem Restaurant zunächst nach Bewertungen im Internet.

Doch diese sind meist anonym, was jedoch nicht an deren Wirkung verändert. Um sich die Meinung seiner Kunden zu der eigenen Arbeit abzuholen kursieren mehrere Möglichkeiten:

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A.S.I. Wirtschaftsberatung AG erneut mit exzellentem Karriere-Rating

Die A.S.I. Wirtschaftsberatung AG (A.S.I.) bietet ihren Beratern unverändert attraktive Rahmenbedingungen und hat zudem die Vergütungsleistungen für Berufsstarter deutlich aufgewertet.

Im Karriere-Rating der ASSEKURATA Solutions GmbH (Assekurata) erhält das Unternehmen hierfür exzellente Bewertungen in den Teilqualitäten Vermittlerorientierung, Finanzstärke sowie Beratungs- und Betreuungskonzept. Das Wachstum stuft Assekurata mit sehr gut ein.

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Opinion Leaders

Führungskräfte der Investment- und Versicherungsindustrie geben zu wichtigen Trends und Marktentwicklungen ihre Meinung und Einschätzung ab und werden zum Opinion Leader.
Christian Hammer

Christian Hammer

Geschäftsführer, NFS Netfonds Financial Service GmbH

Beratervertrieb / Haftungsdach

"Wo geht die Richtung , durch die Übernahme von Netfonds hin, und was erwartet die Berater?"

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Das Honoraranlageberatungsgesetz

Thomas Abel, CFP, Honoraranlageberater und Gesellschafter-Geschäftsführer der HONORIS Treuhand GmbH, berichtet im Interview mit Mein Geld über die ersten Erfahrungen mit dem Honoraranlageberatungsgesetz.

Herr Abel, Sie sind ja mit Ihrer Firma bereits seit dem 1. Oktober 2014 als eine der ersten in das BaFin-Register für Honoraranlageberater eingetragen. Der Tenor in den Medien auf die neue Gesetzgebung ist bisher meistens eher negativ ausgefallen. Wie lautet denn die Kritik und wie reagieren Sie darauf?

Thomas Abel: Die Kritik geht in Richtung der geringen Anzahl der Berater und der Nichtbereitschaft der Kunden, Honorare zu zahlen. Man muss sich dabei fragen, wer diese Kritik äußert und aus welcher Ecke sie kommt. Also wohl eher aus der Provisionsecke, um die neue Regulierung zu diskreditieren.

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Eine kritische Betrachtung der Finanzanalyse für Privathaushalte

DIN SPEC 77222 ist ein Regelwerk zur Deckungslückenberechnung (ca. 30 Regeln). Das Regelwerk betrachtet nur die jeweilige Vertragssumme.

Bereits 2005 hat man die DIN ISO 22222 Privater Finanzplaner entwickelt und jetzt heißt der neue Arbeitskreis „Private Finanzanalyse“. Man sieht alleine hier schon eine bedenkliche Entwicklung, da der Begriff „standardisierte“ jetzt schon zum Start fallen gelassen wurde!

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Guided Content

Guided Content ist ein crossmediales Konzept, welches dem Leser das Vergleichen von Finanzprodukten veranschaulicht und ein fundiertes Hintergrundwissen liefert.

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Spartenübergreifender Beratungsrechner von Fonds Finanz und Softfair

Der Münchner Maklerpool und das Software-Haus aus Hamburg stellen neue Rechnergeneration vor

Schon seit Mai 2015 stellt die Fonds Finanz ihren Vertriebspartnern mit dem Softfair-Beratungsnavigator kostenfrei ein spartenübergreifendes Beratungswerkzeug (LV, PKV und Sach) zur Verfügung. Konnten damit bislang nur die Tarife der Hanse Merkur Versicherungsgruppe mit bestehenden (Alt-)Verträgen der Kunden verglichen werden, so werden ab Mitte Juli weitere Gesellschaften im Ergebnis aufgenommen. Sicher ist bereits die Einblendung der Allianz, der AXA und der Bayerischen. Weitere Gesellschaften folgen.

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Zuversicht bei Korrektur bei Negativerklärung

Um die notwendige Gewerbeerlaubnis nach dem neuen Paragrafen 34f GewO zu erhalten, mussten Finanzanlagenvermittler eine Sachkundeprüfung vorlegen.

Dies konnten Vermittler mit dem Nachweis einer durchgehenden Berufspraxis seit dem 01.01.2006 umgehen, jedoch waren in diesem Falle Prüfberichte nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) für die bestreffende Zeit vonnöten. Auch nach Ablauf der Frist von einem Jahr konnten nachträglich MaBV-Prüfberichte an das Gewerbeamt geschickt werden, unklar war in diesem Zusammenhang, ob auch Prüfberichte mit Negativerklärungen, also Jahre, in denen der Vermittler nicht beratend oder vermittelnd tätig wurde, mit Verzögerung eingereicht werden dürfen. In einem Beschluss des Stuttgarter Verwaltungsgerichts hieß es, dass die korrigierten und nachgereichten Prüfberichte nicht folglich fehlerhaft seien müssen, weil durch die Negativerklärung eine Nichttätigkeit bereits bescheinigt wurde.

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Der AfW hat ein neues Fördermitglied: INTER Krankenversicherung aG

Der AfW begrüßt sein Fördermitglied: INTER Krankenversicherung aG

Die INTER Krankenversicherung aG ist ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, mit Direktion in Mannheim.

„Mit Beitragseinnahmen von rund 650 Millionen Euro gehört die INTER zu den großen Unternehmen der Privaten Krankenversicherung in Deutschland. Besonders freut uns, das der INTER Versicherungskonzern aktuell bemüht ist, seine vertrieblichen Aktivitäten auch über neue Makleranbindungen zu stärken“, so AfW Vorstand Carsten Brückner über das neue Fördermitglied.

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