Ombudsstelle Geschlossene Fonds übernimmt gesetzliche Schlichtungsaufgabe
Der Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V. (OGF) sind am 04. Juli 2014 die Schlichtungsaufgaben nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) übertragen worden.
Die neue Verfahrensordnung der Ombudsstelle wurde bereits am 19. Juni 2014 vom Bundesministerium der Finanzen im Einverständnis mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz genehmigt. Damit ist und bleibt die OGF verantwortlich für alle Streitigkeiten mit Unternehmen, die sich der Ombudsstelle angeschlossen haben. Derzeit werden mehr als 400 geschlossene Fonds durch das Verfahren abgedeckt.


































