Folgen von riskanten Anlagegeschäften
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat am 28. Januar dieses Jahres ein Urteil gefällt, das die Commerzbank zur Rückabwicklung einer Fondsbeteiligung und zu Schadensersatz an eine Stiftung verpflichtet (1 U 32/13). Einerseits trifft das Urteil den Richtigen: Eine Bank, die ihre Rückvergütungen bei der Vermittlung eines geschlossenen Immobilienfonds verschweigt, hat vor Gericht immer schlechte Karten. Andererseits sagt das Urteil sehr pauschal, dass schließlich Stiftungen aus rechtlichen Gründen generell keine Risiken eingehen dürften. Das ist so nicht richtig und wird Stiftungen auf ihrer Suche nach Alternativen zu Nullzinsanlagen weiter verunsichern.




































