Sachwerte / Immobilien

Ausnahme Crowdfunding

Aus Fehlern soll gelernt werden, weswegen die Regierung auf die Problematik des Grauen Kapitalmarktes antworten muss, durch das Kleinanlegerschutzgesetz (ab dem Frühjahr 2015). Jedoch greift diese Regulierung nicht für alle Anlageformen. Eine erleichterte Finanzierung soll bei bestimmten Ausnahmen gegeben werden, daher sollen „Projekte genossenschaftlichen oder bürgerschaftlichen Engagements“ sowie das Crowdfunding zur Finanzierung von Start-Up-Unternehmen unter Schutz fallen, da diese erwünscht seien.

Die strikten Maßgaben des Kleinanlegerschutzgesetzes bezüglich der Prospektpflicht sind über eine Internetplattform vermittelte Finanzierungen bis zu einem Betrag von 1 Millionen Euro per partiarischem Darlehen oder Nachrangdarlehen, wobei der Anleger maximal 1.000 Euro ohne weitere Auskünfte investieren kann. Des Weiteren muss eine Selbstauskunft erfolgen (bei einer Anlagesumme von 10.000 Euro), welche ein Minimalvermögen von 100.000 Euro erkennen lässt oder der Anleger monatlich wenigstens das Doppelte seines Anlagebetrages netto verdient.

Etwas kritisch werden die Richtlinien bei Geldanlagen, welche die Summe von 250 Euro überschreiten, gesehen. In diesem Fall muss der Anleger ein Vermögensanlage-Informationsblatt signieren und anschließend per Post oder über Scan per Email zurückschicken. Dies entspräche in keinem Maß einem digitalen Fortschritt. Die Einfachheit des Crowdinvestings ginge dadurch verloren, da ein zusätzlicher bürokratischer Schritt getätigt werden muss. Ebenfalls solle die Obergrenze des Vermögens- oder Einkommensnachweis überdacht werden, so die Kritik.

Bis vor ein paar Jahren war Crowdfunding vielen nur in Zusammenhang mit Wohltätigkeit durch kleine Spenden bekannt. Das Prinzip wird mehr und mehr von Unternehmen zur Akquirieren von Venture Capital genutzt, die Masse der Mikrobeteiligungen oder –kredite macht’s. Unterschieden wird bei dieser Anlageform zwischen dem  Equity Crowdfunding, einer Erfolgsbeteiligung (Exiterlös/ operativer Gewinn), und dem Lending Crowdfunding, eine verzinste „Leihgabe“.
Diese alternative Anlageform ist für Investoren attraktiv, da die Unternehmensnähe hergestellt ist und dadurch im Vergleich eine viel höhere Transparenz geschaffen werden kann. Die Anleger sehen was mit ihrem Geld gemacht wird.

Außerdem besteht bei einer Unternehmensübernahme eine gute Chance auf hohe Gewinne. Nichtsdestotrotz ist das Risiko einer Insolvenz verhältnismäßig hoch, was dann für den Nachrangdarlehensgeber eine lange Wartezeit auf Rückzahlung bedeuten würde. Ohne Unternehmensbeteiligung, welche durch ein Darlehen nicht gegeben ist, besteht keine Pflicht einen Verkaufsprospekt zu veröffentlichen, wodurch die transparente Handlungsweise des Unternehmens weniger stark zutage kommen könnte.

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