Verpflichtendes Meldeverfahren für Betriebsrenten und Abschaffung der Lohnsteuerkarte ab 2011
Anforderungen an bAV-Abrechnungssysteme steigen: Düsseldorf (ots) – Die verpflichtende Einführung des maschinellen Zahlstellenverfahrens erhöht die Anforderungen an die Abrechnungssysteme von Versorgungsbezügen: Ab dem 1. Januar 2011 sind Arbeitgeber, die Versorgungsbezüge an Betriebsrentner zahlen, zur maschinellen Erstellung und Übermittlung ihrer Meldungen an die Krankenkassen verpflichtet.