Mit der Umsetzung der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD hat der Gesetzgeber die Rechtsgrundlage für die Erlaubnis der Versicherungsberater aufgrund einer Unachtsamkeit beseitigt.
Zwar stellen das Honorarannahmeverbot für Vermittler und die Doppelberatungspflicht durch Versicherer bei der Beratung durch Makler keine Überraschung dar, trotzdem steht zu befürchten, dass viele Vermittler durch die europaweit umzusetzenden Vorgaben ins Abseits geraten.
Mit dem jüngst verabschiedeten Gesetz zur Umsetzung der europäischen Vermittlervertriebsrichtlinie IDD wird das von con.fee seit jeher propagierte „Duale Beratungsmodell“ gesetzlich legitimiert.
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