Berater

IDD-Umsetzung: Versicherungsberater ohne Gesetz

Mit der Umsetzung der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD hat der Gesetzgeber die Rechtsgrundlage für die Erlaubnis der Versicherungsberater aufgrund einer Unachtsamkeit beseitigt.

Makler

 

Für die Versicherungsberater hat dies dennoch ernsthafte Konsequenzen. Für sie und den Gesetzgeber besteht akuter Handlungsbedarf.

Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD einen gesetzgeberischen Fehler gemacht. Mit der Verkündung des Gesetzes am 28. Juli 2017 hat es einen neuen § 34e GewO in Kraft gesetzt. Diese neue Norm schafft eine Verordnungsermächtigung für die neuen Pflichten der Versicherungsvermittler nach der IDD-Umsetzung. Damit soll das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Versicherungsvermittlerverordnung ändern dürfen.

Der Schönheitsfehler:

mit Inkrafttreten des neuen § 34e GewO ist der alte Paragraf ersetzt worden, der die Rechtsgrundlage für die Versicherungsberater war.

„Die Folge ist gravierend. Denn dadurch, dass der neue § 34e GewO bereits gilt, gibt es keine Rechtsgrundlage mehr für die Versicherungsberater. Diese wurde schlicht beseitigt. Der neue § 34d GewO, der auch die Versicherungsberater regeln soll, tritt aber erst am 23. Februar 2018 in Kraft. Bis dahin hängen die Versicherungsberater in der Schwebe“, erläutert Rechtsanwalt Oliver Korn von der GPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft GmbH.

„Das hat sowohl Auswirkungen für neue Antragssteller wie auch die bereits erteilten Erlaubnissen für Versicherungsberater. Mangels Rechtsgrundlage können derzeit keine neuen Erlaubnisse erteilt werden. Denn ohne Gesetz ist kein Handeln einer Behörde möglich“, so Rechtsanwalt Korn.

Und weiter: „Die bereits erteilten Erlaubnisse für Versicherungsberater haben ebenfalls keinen Rechtsgrund mehr. Sie mögen zwar mal erteilt worden sein, aber im Grunde existieren diese im rechtlichen Sinne nicht mehr. Denn die Norm, aufgrund der sie mal erteilt wurden, gibt es ja nicht mehr“, urteilt der auf die Beratung von Finanzdienstleistern spezialisierte Anwalt.

Der Gesetzgeber hat die Erlaubnisgrundlage nur versehentlich beseitigt und dies auch nur für die Zeit bis zum 23. Februar 2018. Dennoch bestehen nun ehebliche Rechtsunsicherheiten. „Die Sache ist deshalb brisant, weil die Versicherungsberater derzeit ohne rechtliche Grundlage handeln. Das kann auch die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung betreffen. Denn diese ist eine gesetzliche Pflichtversicherung für die die Rechtsgrundlage nun entfallen ist. Im schlimmsten Fall stehen die betreffenden Versicherungsberater derzeit ohne Versicherungsschutz da“, meint Rechtsanwalt Korn.

Handlungsbedarf besteht daher sowohl beim Versicherungsberater als auch beim Gesetzgeber.  (GPC Law)

print

Tags: , , , , ,

ASCORE Auszeichnung

Es gibt viele gute Tarife – für die Auszeichnung „Tarif des Monats“ gehört mehr dazu. Lesen Sie hier, was die ausgezeichneten Tarife zu bieten haben.

Tarife des Monats im Überblick

ETF-News

ETF-News

Aktuelle News zu börsengehandelten Indexfonds.

zu den News

Guided Content

Guided Content ist ein crossmediales Konzept, welches dem Leser das Vergleichen von Finanzprodukten veranschaulicht und ein fundiertes Hintergrundwissen liefert.

Die Ausgaben im Überblick

ESG Impact Investing

In jeder Ausgabe stellt "Mein Geld" ein UN-Entwicklungsziel und dazu passende Investmentfonds vor.

Un-Entwicklungsziele im Überblick

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Mein Geld Newsletter

Melden Sie sich für unseren 14-tägigen Newsletter an.

zur Newsletteranmeldung

25 Jahre Mein Geld
Icon

Mein Geld Magazin

Die aktuelle Ausgabe

Mein Geld 02 | 2024

Die Zeitschrift Mein Geld - Anlegermagazin liefert in fünf Ausgaben im Jahr Hintergrundinformationen und Nachrichten aus den Bereichen Wirtschaft, Politik und Finanzen.

zur Ausgabe | alle Ausgaben