Plausible AIFs mit Prüfung?
Bei dem Vertrieb von alternativen Investmentfonds, kurz AIF, gelten die Grundsätze zur Prospekt- und Vertriebshaftung, weshalb dies auch zu einer Plausibilitätsprüfung verpflichtet. Ebenfalls bleiben weiterhin nach Paragraf 306 Absatz 6 KAGB vertragliche Ansprüche bestehen.
Jedoch existiert in diesem Bereich auch viel Gemunkel. Fehlerhafte Einschätzungen hinsichtlich der Rechtsgrundlage werden für bizarre Geschäftsmodelle genutzt und sollten aufgrund dessen bereinigt und beleuchtet werden. Immer wieder hört man hier und da, dass der Vertrieb die Prüfung der Plausibilität selbst in Auftrag geben oder gar selbstständig durchführen solle.


































