Potential der Service-KGV
Die Maßgaben des KAGBs sind unumgänglich, es sei denn man kann von einer Ausnahmeregelung Gebrauch machen, zum Beispiel die der „kleinen KVG“. Doch das können die wenigsten in Anspruch nehmen, alle anderen sind gezwungen die Anforderungen vollends zu erfüllen, weshalb Asset-Manager und Fondsanbieter das Ziel einer eigenen KVG-Zulassung haben oder auch die Suche nach einem Partner mit Zulassung, also einer Service-KVG, ausweiten. Bei letzterem sind besonders Flexibilität und ein individuelles Zusatzleistungsangebot sind für den Asset-Manager entscheidend.