„Kleinanlegerschutzgesetz“ wird verabschiedet
Das Justiz- und das Finanzministerium hatten bereits im Mai Konsequenzen aus der Insolvenz des Windparkfinanzierers Prokon gezogen und einen entsprechenden Aktionsplan vorgelegt, der bis zum jetzigen Gesetzentwurf leicht überarbeitet wurde. Nun will die Bundesregierung heute das angekündigte Kleinanlegerschutzgesetz für schärfere Regeln auf dem sog. Grauen Kapitalmarkt verabschieden.
Die neuen Regelungen könnten im Frühjahr 2015 in Kraft treten. Im Fokus der Regulierung steht der sog. Grauer Kapitalmarkt der bislang überhaupt nicht oder kaum reguliert wurde. Die neue Regulierung soll die Lücken in der Gesetzgebung schließen und die Kleinanleger vor riskanten Finanzprodukten schützen.