Urteil zur Vermittlung von privaten Krankenzusatzversicherungen durch gesetzliche Krankenversicherungen
Mit Urteil vom 04.09.2012 entschied das Brandenburgische Oberlandesgericht (6 U 20/11) in zweiter Instanz über eine Klage des AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e. V. gegen die AOK Nordost. Der Verband will im Rahmen eines Wettbewerbsprozesses durchsetzen, dass durch die AOK Nordost zukünftig nicht weiter private Krankenzusatzversicherungen angeboten, vermittelt oder beworben werden. Die Klage wurde auch in zweiter Instanz abgewiesen. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde jedoch wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit zugelassen und wird durch den AfW durchgeführt.