Honorarberatung 2013 – Entscheidung liegt bei Fondsvermittlern und Versicherungsmaklern
Das Bundeskabinett verabschiedete einen Gesetzesentwurf, welcher seit dem 01.01.2013 gültig ist, wodurch die Finanz-Honorarberatung in der Sektion Geldanlage reguliert werden soll. Es ist die Rede von einer Alternativkultur der Anlageberatung. Erstmalig ist die vergütete Beratung für geschlossene und offene Fonds autonom in der Gewerbeordnung (GewO) fixiert worden. Mit dem Titel „Honorar-Finanzanlagevermittler“, welcher begrifflich geschützt ist, kann sich der Vermittler bei seinen Kunden als unabhängig von Provisionen und objektiv darstellen. Um dies offiziell zu machen, ist ein Eintrag in ein öffentliches Register notwendig, wodurch die Tätigkeit auf Provisionsbasis untersagt wird. Die Neuregelung sieht bei Instituten, die sowohl Honorarberatung als auch provisionsabhängige Beratung anbieten, eine klare Trennung hinsichtlich der Organisation, Funktion und dem zuständigen Personal vor.