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Fonds Finanz hilft Opfern des Hochwassers

Die Fonds Finanz Maklerservice GmbH beteiligt sich an der Hochwasser-Hilfe 2013. Norbert Porazik, geschäftsführender Gesellschafter des Maklerpools, übergab im Rahmen der 3. KVK-Messe in Köln einen Spendenscheck in Höhe von 10.000 Euro an die „Aktion Deutschland Hilft e. V.“

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Berater

Deutsches Sparverhalten

Das Sparverhalten der deutschen wurde wieder einmal genauer unter die Lupe genommen, die gegenwärtige Studie dazu wurde durch das Meinungsforschungsinstitut Forsa erhoben, Auftraggeber war dabei die Bank of Scotland. Die eifrigsten Sparer sind nach dem „Sparerkompass Deutschland 2013“ die Baden-Württemberger, hier sparen 73 Prozent regelmäßig, dicht gefolgt von seinem Nachbarn Bayern mit 70 Prozent an sparenden Einwohnern.

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Opinion Leaders

Führungskräfte der Investment- und Versicherungsindustrie geben zu wichtigen Trends und Marktentwicklungen ihre Meinung und Einschätzung ab und werden zum Opinion Leader.
Christian Hammer

Christian Hammer

Geschäftsführer, NFS Netfonds Financial Service GmbH

Beratervertrieb / Haftungsdach

"Wo geht die Richtung , durch die Übernahme von Netfonds hin, und was erwartet die Berater?"

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Guided Content

Guided Content ist ein crossmediales Konzept, welches dem Leser das Vergleichen von Finanzprodukten veranschaulicht und ein fundiertes Hintergrundwissen liefert.

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Neue Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) für Finanzdienstleistungsinstitute Die neuen Vorgaben der BaFin werfen Fragen auf – wie lauten die Antworten?

Institute, die unter der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stehen, haben besondere organisatorische Pflichten (§ 25a KWG). Dazu gehört u.a. ein „angemessenes und wirksames Risikomanagement“. Welche Anforderungen hierfür im Einzelnen zu erfüllen sind, wird durch die „Mindestanforderungen an das Risikomanagement“ (MaRisk) konkretisiert. Das entsprechende Rundschreiben der BaFin wurde überarbeitet und die Neufassung gilt seit 1. Januar 2013. Auch wenn es teilweise eine Umsetzungsfrist bis Jahresende gibt, ergeben sich bereits jetzt eine Reihe von Fragen in der Umsetzung.

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Kein §34f notwendig – die robustus GmbH lädt zum kostenfreien Seminar

Die Neuregulierung der Finanzanlagenvermittlung ist das derzeitige Sorgenkind so mancher Vermittler. Für viele unter ihnen rechnet sich der für § 34f GewO erforderliche Aufwand nicht – trotzdem sollten sie über lukrative Alternativen zu bestehenden Produktportfolien nachdenken. Bei einem kostenfreien Seminartag zum Thema „§34f – was nun?“ wird diese Thematik nun aufgegriffen und Lösungsvorschläge unterbreitet.
Mit dabei: Die Berliner robustus GmbH mit Deutschlands erster Immobilienpolice robustus privileg und der Edelmetall-Profi Aureus. Die beiden Experten in puncto Sachwerte werden Teilnehmern wichtige Informationen zum § 34f und 34f-freien Produkten liefern. Somit können auch Vermittler ohne die neu geregelte Erlaubnis auf sichere und rentable Alternativen für ihre Kunden zurückgreifen. Nebst ersten Erfahrungen zu Beantragung, Leitfaden und Fallstricken des 34f werden die Erfolgsheimnisse der Asset-Klassen Immobilien und Edelmetalle beleuchtet. Weiterhin wird ein innovatives Beratungs-/Verkaufsmodul zur Sachwertstrategie vorgestellt: Das Balancekonzept. Unterstützt wird das Seminar vom AfW, dem Berufsverband unabhängiger Finanzdienstleister.
Referenten sind neben Wolfgang Laufer, Geschäftsführer der robustus GmbH, Frank Neumann, Vertriebsdirektor Aureus Golddepot, sowie Carsten Brückner, AfW Vorstand. Neben den Fachvorträgen wird auch die Möglichkeit zu Diskussion und Aussprache gegeben. Im Anschluss an das Seminar ist ein Imbiss vorgesehen, zu dem alle Teilnehmer herzlich eingeladen sind.
Die Veranstaltung findet am 18.06.2013 in München sowie am 19.06.2013 in Köln statt. Beginn ist jeweils um 09:30 Uhr, Dauer bis ca. 14:00 Uhr. Anmeldungen werden mit Namen und Adresse bis zum 10.06.2013 per E-Mail an r.locatello@robustus-gmbh.com erbeten. Weitere Informationen fonden Sie unter www.robustus-gmbh.com.

Firmenprofil
Die robustus GmbH mit Sitz in Berlin, ein Tochterunternehmen der fairvesta Group AG, bietet die in Deutschland erste und einmalige dynamische Einmalbeitrags-Immobilienpolice „robustus privileg“. Die immobilienbasierte Lebensversicherung kombiniert die Vorteile des Versicherungsmantels mit dem professionellen Immobilien-Asset-Management von fairvesta. Als Versicherungspartner konnte die renommierte Wealth-Assurance AG gewonnen werden – eine europäische Lebensversicherung mit Sitz in Liechtenstein und einem verwalteten Vermögen von derzeit 1,3 Milliarden Schweizer Franken. Institutioneller Investor der Wealth- Assurance AG ist der Deutscher Ring Krankenversicherungsverein a.G., ein Mitglied der SIGNAL IDUNA Gruppe.

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Wirksamkeit von Kostenausgleichsvereinbarungen bei Versicherungsvermittlungen

Keine einheitliche Rechtsprechung zu separaten Vereinbarungen über Abschlusskosten und deren Rechtswirksamkeit.

Unter verschiedenen Gerichten ist landesweit strittig, ob eine vom Versicherungsvertrag separate Vereinbarung über Abschlusskosten rechtskräftig abgeschlossen werden und diese dann unabhängig vom Bestand des Versicherungsvertrages wirksam bleiben kann. Problematisch ist dabei eine Vertragsgestaltung, bei der zwar gleichbleibende monatliche Beiträge zu zahlen sind, aber zu Vertragsbeginn für eine bestimmte die Dauer die monatlichen Versicherungsprämien um die ratierlich zu zahlenden Abschlusskosten reduziert werden. D.h. der Kunde zahlt anfänglich vorwiegend auf die Abschlusskosten und leistet nur einen kleinen Teil für die Versicherungsprämie.

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