Die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Nieding+Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft konnte erreichen, dass ein renommierter deutscher Prozessfinanzierer seine grundsätzliche Bereitschaft erklärt hat, Verfahren für geschädigte VW-Aktien-Besitzer zu finanzieren. „Das ist für Anleger, die bisher aus Kostengründen auf eine gerichtliche Verfolgung ihrer Ansprüche verzichtet haben, ein echter Durchbruch. Es bietet sich damit eine risikolose Möglichkeit, den Eintritt der Verjährung der Schadenersatzansprüche zu verhindern und die Ansprüche im Musterverfahren geltend zu machen“, sagt Klaus Nieding, Vorstand von Nieding+Barth.
„Aufgrund der erforderlichen individuellen Prüfung durch den Prozessfinanzierer sollten Interessierte uns sehr zeitnah kontaktieren, da andernfalls keine Gewähr besteht, dass die Prüfung des Einzelfall rechtzeitig abgeschlossen werden kann“, warnt Nieding. Und das ist dringend erforderlich. Schließlich endet bereits am 18. September für das Gros der Anleger, die im Zuge des VW-Softwaremanipulationsskandal Geld verloren haben, die Verjährungsfrist. „Klar ist: wer bis zu diesem Zeitpunkt nicht geklagt hat, geht leer aus“, sagt Nieding.
Prozessfinanzierer übernehmen für Geschädigte das mit einem juritischen Verfahren verbundene finanzielle Risiko. Im Erfolgsfall sind sie am erzielten Erlös beteiligt. Im Verlustfall gehen sie leer aus, tragen aber trotzdem die Kosten. Die Höhe der Beteiligung variiert von Fall zu Fall und hängt vom jeweiligen rechtlichen und wirtschaftlichen Risiko ab.