Die Nieding+Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft hat sich mit einem Prozessfinanzierer geeinigt: Jetzt können Geschädigte auch ohne Kostenrisiko klagen.
Das Urteil macht den Charakter der Klage deutlich: Sie war nur ein taktisches Instrument, um sich eine starke Position für die Verhandlungen über den Atomausstieg zu sichern.
Eine Klausel in Emissionsprospekten geschlossener Fonds zur generellen Verkürzung der Verjährungsfrist für die Haftung ist unwirksam. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.
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