„Nachdem einige Landesumweltminister bereits seit Jahren und ab diesem Sommer auch Bundeswirtschaftsminister Brüderle mit dem 140 Gramm-Zielwert der EU klar kommen, ist dies auch dem gemeinen Dienstwagennutzer in Deutschland zuzumuten. Wer sich zukünftig gegen den Klimaschutz und für übermotorisierte Fahrzeuge entscheidet, darf nicht erwarten, dass er hierfür auch noch mit Steuermitteln gefördert wird“, sagte Resch.
Andere europäische Länder sind bereits mit gutem Beispiel vorangegangen: Die Niederlande belohnen Arbeitnehmer, die spritsparende Dienstwagen unter 110 g CO2/km (Benziner) bzw. 95 g CO2/km (Diesel) anschaffen, mit erheblichen Steuergeschenken und verlangen im Gegenzug hohe Strafsteuern für Spritschlucker. In Großbritannien wird die Dienstwagensteuer anhand des Fahrzeug-Listenpreises und auf Basis der CO2-Emissionswerte ermittelt. Für Fahrzeuge mit einem Ausstoß von bis zu 135 g CO2/km müssen 10 Prozent des Listenpreises als Zulassungssteuer bezahlt werden; emittiert das Fahrzeug mehr als 235 g CO2/km, sind es sogar 35 Prozent. In Frankreich werden für Klimakiller bei der Zulassung Strafsteuern von bis zu 7.000 EUR fällig. Auch viele andere EU-Länder haben CO2-Komponenten in die Pkw- und Dienstwagenbesteuerung eingeführt.
Resch forderte Bundesregierung und Bundestag auf, nicht erneut dem Druck der Autoindustrie nachzugeben. „Eine Dienstwagen-Besteuerung, die in Zeiten des sich verstärkenden Klimawandels und der Rekordverschuldung der öffentlichen Etats die skandalöse Privilegierung schwerer Dienstlimousinen auf die Spitze treibt, ist der Bevölkerung nicht vermittelbar. Sie ist einfach nicht zeitgemäß.“