BGH: Sparkasse hat keinen Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung
Banken und Sparkassen müssen Darlehensnehmer klar und verständlich über die Berechnungsmethode einer Vorfälligkeitsentschädigung aufklären. Ist das nicht der Fall, verlieren sie ihren Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Rückzahlung eines Darlehens