Investmentfonds

BVI: Fonds sammeln im Mai 8,3 Milliarden Euro ein

Publikumsfonds und Spezialfonds sammelten im Mai netto 8,3 Milliarden Euro ein, meldet der Bundesverband Investment BVI. Das ist mehr als im Vormonat, als ihnen 6,2 Milliarden Euro zuflossen. Aufgrund von 3,3 Milliarden Euro Abflüssen aus freien Mandaten verzeichnete die deutsche Fondsbranche im Mai unter dem Strich 5 Milliarden Euro neue Gelder. Seit Jahresbeginn summieren sich die Zuflüsse auf 39,8 Milliarden Euro.

Spezialfonds

Versicherungsgesellschaften sind laut BVI die größte Anlegergruppe. Insgesamt verwaltete die Branche Ende Mai ein Vermögen von 2,7 Billionen Euro. Davon entfallen 391 Milliarden Euro auf freie Mandate, 881 Milliarden Euro auf Publikumsfonds und 1,4 Billionen Euro auf Spezialfonds. Bei den Spezialfonds sind weiterhin Versicherungsgesellschaften die größte Anlegergruppe. Auf sie entfallen mit 557 Milliarden Euro knapp 40 Prozent des verwalteten Vermögens.
Weitere 288 Milliarden Euro verwalten die Fondsgesellschaften für Altersvorsorgeeinrichtungen wie Pensionskassen. Diese Reihenfolge spiegelt sich auch im Neugeschäft in den ersten fünf Monaten wider. Von den 37,7 Milliarden Euro neuen Geldern im laufenden Jahr stammen 15,1 Milliarden Euro von Versicherungsgesellschaften und 10,3 Milliarden Euro von Altersvorsorgeeinrichtungen.

Publikumsfonds

Der Absatz hat sich zum Vormonat mehr als verdoppelt: Publikumsfonds flossen im Mai netto 2,5 Milliarden Euro neue Gelder zu. Das ist der höchste Zufluss in diesem Jahr. Im April sammelten sie 1,1 Milliarden Euro ein. Die Mai-Absatzliste führen Mischfonds knapp vor den offenen Immobilienfonds mit jeweils über 1 Milliarde Euro an. Für offene Immobilienfonds ist das der höchste monatliche Zufluss seit Januar 2010, als sie 1,7 Milliarden Euro einsammelten. Bei Akti-enfonds und Rentenfonds wechselte das Vorzeichen. Nach Abflüssen im April von 0,2 Milliarden Euro bzw. 0,5 Milliarden Euro flossen ihnen im Mai 0,4 Milliarden Euro bzw. 0,6 Milliarden Euro zu.

Allgemein

Reform der Investmentbesteuerung

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat am heutigen Mittwoch das Gesetz zur Reform der Investmentsteuer abschließend beraten. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann sowie der zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Fritz Güntzler:

„Mit dem Gesetz vereinfachen wir die Investmentsteuer und machen das Recht europarechtssicher. Wir unterbinden auch eine Vielzahl unerwünschter Gestaltungen, für die die Investmentsteuer aufgrund ihrer Komplexität besonders anfällig war.“

Für Immobilienfonds soll entgegen des Gesetzentwurfes eine Übergangsfrist geschaffen werden, indem die Steuerfreiheit von Wertveränderungen einer Immobilie bis zum Inkrafttreten des Gesetzes erweitert wird. Dies gilt allerdings nur unter der Voraussetzung, dass der Zeitraum zwischen der Anschaffung und der Veräußerung der Immobilie mehr als zehn Jahre beträgt.

Darüber hinaus werden die Anlagebedingungen für Spezialfonds angepasst. Ihnen wird es möglich sein, in Infrastrukturprojekte zu investieren. Damit wird beabsichtigt, für Infrastrukturprojekte weiterhin genügend private Kapitalgeber zu finden. Ein weiterer wesentlicher Punkt ist die Verhinderung sog. Cum-Cum-Gestaltungen, um die Erstattung von Kapitalertragsteuererstattungen um den Dividendenstichtag zu verhindern. Eine Anrechnung von Kapitalertragsteuer ist dann nicht mehr möglich, wenn die Aktie nicht für mindestens 45 Tage vor und nach dem Dividendenstichtag gehalten wurde und der Entleiher nicht mindestens 70 Prozent Wertveränderungsrisiko übernimmt. Im Gegensatz zum ursprünglichen Gesetzentwurf aber wird die nicht anrechenbare Kapitalertragsteuer in solchen Fällen auf 15 Prozent gesenkt. Damit soll das eigentlich angestrebte Besteuerungsniveau erreicht und wirtschaftlich sinnvolle Geschäfte in diesem Kontext nicht unnötig behindert werden.

Um derartige Gestaltungen noch zielgenauer zu unterbinden, will die CDU/CSU Bundestagsfraktion in einem der nächsten steuerlichen Gesetzgebungsvorhaben eine mit Dividenden gleichgestellte Besteuerung von Kompensationszahlungen aus Wertpapierdarlehen und Wertpapierpensionsgeschäften einführen. Dabei wird zur Vermeidung einer Doppelbelastung eine Ausnahmeregelung von der Missbrauchsbekämpfungsregelung vorgesehen.

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