Sachwertinvestments in Immobilien und Infrastruktur (z. B. Erneuerbare-Energien-Anlagen) bieten nicht nur die Chance auf Ausschüttungsrenditen, die deutlich über der Verzinsung von risikoarmen Anlagen wie Bundesanleihen oder Tagesgeld liegen, sondern auch diverse Möglichkeiten, die Steuerlast zu senken. Vanessa Meinker, Geschäftsführerin der Dr. Peters Kapitalverwaltungsgesellschaft, erklärt anhand konkreter Beispiele, mit welchen fünf Sachwertstrukturen Steuern optimiert oder gespart werden können
STEUERFREIE VERÄUSSERUNGSGEWINNE BEI GESCHLOSSENEN PUBLIKUMS-IMMXOBILIEN-AIFS
Ganz gleich ob Nahversorgungszentren, Hotelimmobilien, Pflegeheime oder Bürohäuser: Immobilien generieren durch die regelmäßigen und idealerweise indexierten Mieteinnahmen planbare und stabile Cashflows. Die sich hieraus ergebenden Mietrenditen sind wesentliche Grundlage für die jährlichen Auszahlungen, die bei vielen aktuellen Fonds in Höhe von etwa vier bis fünf Prozent p. a. liegen. Hinzu kommt der mögliche Wertzuwachs der jeweiligen Immobilie. Diesen realisieren die Fondsanleger beim Veräußern des Objekts. Erfolgt der Verkauf nach Ablauf von zehn Jahren Haltedauer (Spekulationsfrist), vereinnahmen Anleger den Veräußerungsgewinn steuerfrei.
STEUERVORTEILE DURCH § 6B/§ 6C ESTG: IMMOBILIENFONDS ALS REINVESTITIONS-LÖSUNG
Eine besondere Steuerkonstellation können Investoren (insbesondere Unternehmer und Landwirte) nutzen, die Erlöse aus dem Verkauf von Grund und Boden oder daraus gebildete Rücklagen nach § 6b beziehungsweise § 6c Einkommensteuergesetz (EStG) auf eine gewerblich geprägte Immobilien- Fondsgesellschaft übertragen. Also auf einen sogenannten 6b-Fonds. Durch Nutzung eines Übertragungsfaktors kann ein steuerlicher Gewinn aus einem Verkauf übertragen werden und die Steuerlast in die Zukunft verschoben werden.
SONDERABSCHREIBUNGEN BEI GESCHLOSSENEN SPEZIAL-AIFS, DIE IN WINDENERGIEANLEGEN INVESTIEREN
Mit Investments in Erneuerbare-Energien- Anlagen profitieren Anleger von stabilen und langfristigen Auszahlungen, die typischerweise oberhalb von fünf Prozent p. a. und somit über den durchschnittlichen Renditen von Immobilienfonds liegen.
Nicht nur das: Dank attraktiver Sonderabschreibungen gemäß § 7g EStG können im Jahr der Inbetriebnahme und in den folgenden vier Jahren neben der linearen Abschreibung auch Sonderabschreibungen von insgesamt bis zu 40 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten genutzt werden, die im Ergebnis steuerfreie Auszahlungen über viele Jahre (zumeist rund 15 Jahre) mit sich bringen.
ERBSCHAFTS- UND SCHENKUNGSSTEUERLICHE VORTEILE BEI DER ÜBERTRAGUNG VON ANTEILEN AN GESCHLOSSENEN IMMOBILIENFONDS
Beim Schenken oder Vererben von Fondsanteilen profitieren Begünstigte davon, dass der sogenannte schenkungs- oder erbschaftssteuerliche Wert deutlich unter dem Nennwert der Beteiligung liegt. Auf diese niedrigere Bewertung wird die Steuerlast aus einer Erbschaft oder Schenkung berechnet. Der Effekt: Die Steuerlast reduziert sich beträchtlich. Das ist ein großer Vorteil etwa gegenüber dem direkten Schenken oder Vererben von Immobilien zum Verkehrswert. Tipp: Die Steuerlast für die Begünstigten sinkt weiter, wenn sich der Schenkende ein Nießbrauchrecht an der Beteiligung sichert. Damit erlangt dieser, trotz Übertragung des Sachwerts auf den Begünstigten, weiterhin die regelmäßigen Auszahlungen
und reduziert dabei den Schenkungswert in Höhe des Werts des Nießbrauchs.
STEUERBEGÜNSTIGTE ÜBERTRAGUNG VON WINDENERGIEFONDS IM BETRIEBSVERMÖGEN
Für die Weitergabe von Windenergiefonds- Beteiligungen lassen sich Verschonungsregelungen nutzen, die das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz in § 13a und § 13b vorsieht. Danach können solche Fondsanteile, die als Betriebsvermögen klassifiziert sind, im Zuge der sogenannten Optionsverschonung bis zu 100 Prozent erbschafts- und schenkungssteuerfrei transferiert werden. Die Übertragung erfolgt also komplett freibetragsschonend.
VANESSA MEINKER
Geschäftsführerin der
Dr. Peters Kapitalverwaltungsgesellschaft































