Sachwerte / Immobilien

Widerrufsjoker bald Geschichte

Darlehen zur Immobilienfinanzierung müssen seit dem Jahr 2002 eine Widerrufsbelehrung enthalten, die formal und inhaltlich bestimmte Anforderungen erfüllt.

Viele Widerrufsbelehrungen der Jahre 2002 bis 2010 – Verbraucherzentralen gehen von rund 75% aus – erfüllten diese Anforderungen nicht. Damit kann ein Darlehen bisher auch noch nach Jahren widerrufen werden.
Ohne Zahlung einer hohen Vorfälligkeitsentschädigung haben so bereits Tausende Kunden die Gelegenheit genutzt, um ihr Immobiliendarlehen zu widerrufen und zu günstigen aktuellen Konditionen neu abzuschließen.

Die Erfahrungen der Kunden mit ihrer Bank sind beim Thema Widerruf höchst unterschiedlich: Von kulanten Regelungen bis zum Gerichtsprozess reichen die Berichte. Customerfriend.de aus Lüdinghausen in NRW prüft Kredit- und Darlehens-Verträge kostenlos und übernimmt den Widerruf bei der Bank, sollte der Vertrag Fehler aufweisen. „Wir verlangen keine Zusatz- oder Vorabgebühren“, so Peter Finke von der betreibenden PF GmbH. „Das Kostenrisiko liegt bei Customer friend, denn wir setzen den Anspruch unserer Kunden notfalls auch vor Gericht durch. Nur im Fall einer erfolgreichen Forderungsdurchsetzung erhalten wir eine Provision.“

Das Vorgehen gegen fehlerhafte Widerrufsbelehrungen wurde in den Medien schnell unter dem Schlagwort „Widerrufs-Joker“ bekannt (http://customerfriend.de/widerrufs-joker/). Doch auch bereits abgeschlossene Finanzierungen können betroffen sein. Nicht selten erhalten Kunden von Customer friend so Zehntausende Euro an Vorfälligkeitsentschädigung zurück.

„Einer unserer Kunden musste rund 70.000 Euro für die vorzeitige Auflösung eines Darlehens bezahlen. Das Geld holen wir ihm aktuell zurück“, so Finke weiter. Doch Verbraucher sollten sich mit der Prüfung Ihres Darlehensvertrages beeilen: Das Widerrufsrecht für Verbraucher- und Immobiliendarlehen, bekannt als „ewiges Widerrufsrecht“, endet aller Voraussicht nach im Juni 2016.

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