Neue Haftungsfallen bei Investmentfondsvermittlung
Muss man bei der Vermittlung von Investmentanteilen auf das Risiko hinweisen, dass der Fonds geschlossen werden kann? Muss ein Anlageberater bei der Vermittlung von Anteilen an einem Investmentfonds den Kunden auf das Risiko hinweisen, dass die Kapitalanlagegesellschaft die Rücknahme der Anteile aussetzen kann? Mit dieser Frage haben sich jüngst verschiedene Gerichte auseinandergesetzt und sind zu unterschiedlichen Ergebnissen gekommen. Das Landgericht Frankfurt ist der Ansicht, dass es sich bei der Möglichkeit die Rücknahme von Anteilen auszusetzen, um einen „grundsätzlich aufklärungsbedürftigen Umstand handelt“. Denn mit der Aussetzung besteht ein „nicht unerhebliches Kapitalverlustrisiko“, das für diese Anlageform typisch sei und welches der Anleger regelmäßig nicht erkennen könne.







































