Lebensversicherungen: Provisionen erneut vor Gericht
- Zillmerung beschert Anlegern Verluste bei vorzeitigen Vertragskündigungen
- Mit Nettotarifen ohne Provisionen bessere Erträge möglich
Berlin, 11. September 2013 – Lebensversicherer sollten Nettotarife ohne Vertriebsprovision anbieten und sich damit langwierige juristische Gefechte ersparen. Das sagt Erwin Bengler, Experte für Lebensversicherungen bei der Honorarberaterbank quirin bank AG. So müsste die Berechnung der Rückkaufswerte nicht immer wieder deutsche Gerichte beschäftigen und Anleger um ihr Geld bringen.

































