Vorübergehende Entlastung durch BaFin?
Aus einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ geht hervor, dass Anträge von mehr als zehn Gesellschafften bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (BaFin) vorliegen mit der Bitte „zeitweise die Vorschriften zur Beteiligung der Kunden an ihren Gewinnen auszusetzen“. So soll die immer noch beständige Zinskrise aus Sicht der Lebensversicherer kurzzeitig aufgehalten werden. Im Detail soll es um die Gewinnbeteiligungsquoten handeln, somit eine Neuverteilung der Gewinne zwischen Kunden und Versicherer, was rechtlich eine „Aussetzung der Mindestzuführungsverordnung“ bedeutet.

































