Umsatzsteuerpflicht bei Vertrieb mit freien Vermittlern
Finanzvertriebe, die mit Untervermittlern arbeiten, müssen bei der Gestaltung ihrer Vertriebsvereinbarungen und deren Durchführung sehr genau auf die Einhaltung der Voraussetzungen für die Umsatzsteuerbefreiung achten. Anderenfalls kann es existenzbedrohend teuer werde.
Der BFH nahm vor Kurzem in einem Urteil Stellung zu der Frage, ob eine Gesellschaft, die Kunden und Interessenten im Zusammenhang mit Kapitalanlagen in ausländische Investmentfonds berät und die sich zur Vermittlung dieser Fondsanteile überwiegend selbständiger Vermittler bedient, mit ihrer Tätigkeit in vollem Umfang steuerfreie Vermittlungsleistungen erbringt. Nach dem Umsatzsteuergesetz (UStG) ist u.a. die Vermittlung der Umsätze im Geschäft mit Wertpapieren und von Anteilen an Gesellschaften und anderen Vereinigungen umsatzsteuerfrei (§ 4 Nr. 8 Buchst. e und f UStG).


































