„Gut gemeint ist nicht gleich gut gemacht!“ kommentiert Rechtsanwalt Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW, den Entwurf eines Beratungsprotokolls in der Wertpapierberatung. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat im Zusammenhang mit einem am 11.11.2014 stattfindenden Symposiums des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) einen Entwurf für standardisierte Beratungsprotokolle im Finanzanlagenbereich vorgelegt.
Der AfW unterstützt ausdrücklich die Grundidee, konkrete Mindeststandards für ein Beratungsprotokoll zu setzen. Unbedingt sollte auch eine Vereinfachung und Vereinheitlichung der Dokumentationsvorgaben, gern auch spartenübergreifend erfolgen. Sehr viele, sehr kluge Menschen haben in diese Idee in der Vergangenheit schon erheblich Zeit investiert. In vielen professionellen Arbeitsgruppen und Initiativen der Versicherungs- und Finanzanlagenbranche, oft in Zusammenarbeit mit Wissenschaftlern wurde und wird daran gearbeitet. Insofern erscheint es etwas schlicht, was hier vom vzbv in Eigenarbeit vorgelegt wurde.