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7. Münchener Makler und Mehrfachagentenmesse

Zum siebten Mal findet die Münchner Makler- und Mehrfachagentenmesse im MOC München am 12.03.2013 statt. Das Vortragsprogramm ist umfangreich und vielseitig und wird sicher in ein spezielles Rahmenprogramm eingebettet. Insgesamt bekleiden 170 Aussteller das Messegelände. Ein großes Weiterbildungsprogramm wird geboten, welches durch fachkundige Referenten bereichert wird. Vor Ort finden sich die wichtigsten Emissionshäuser, Versicherungen, Fondsgesellschaften, Bausparkassen und Banken, ebenso wie Maklerbetreuer.

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Beratungsdokumentation

Die Menschen in Deutschland brauchten vor dem 01.01.2013 Anlagemöglichkeiten, brauchen diese Möglichkeiten auch heute und werden auch in der Zukunft Geld anlegen müssen. Dennoch hat sich in der Anlageberatung seit dem 01.01. etwas Gravierendes geändert: auch der freie Anlageberater muss nun die Beratung dokumentieren! Egal ob es nach der Beratung zu einem Kauf, einem Verkauf, einem „Halten“ oder auch einen „Nicht-Kauf“ kommt.

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Die Stuttgarter holt DMA-Trainer-Titel „Newcomer des Jahres 2012“

Stuttgart, 18. Februar 2013 – Die Deutsche Makler Akademie (DMA) hat auf ihrem 5. Trainertag am 1. Februar 2013 im Hotel Kloster Johannisberg im Rheingau die besten Trainer des Jahres geehrt. Dabei wurde Sebastian Schäfer, Vertriebsunterstützung bAV bei der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH, als „Newcomer des Jahres 2012“ in der Kategorie „Trainer von Förderern“ ausgezeichnet. Der Preis honoriert das verlässliche Engagement der Stuttgarter bei der Nachwuchsförderung bereits zum vierten Mal in Folge.

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ASCORE Auszeichnung

Es gibt viele gute Tarife – für die Auszeichnung „Tarif des Monats“ gehört mehr dazu. Lesen Sie hier, was die ausgezeichneten Tarife zu bieten haben.

Tarife des Monats im Überblick

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Effizienz durch „funktionelle Dummheit“?

Im vergangenen Jahr ist die Finanzwelt durch eine Reihe von Eklats unangenehm aufgefallen, einer Londoner Studie („A Stupidity-Based Theory of Organizations“) zufolge hat die „funktionelle Dummheit“ den entscheidenden Betrag dazu geleistet. Unternehmen der Finanzindustrie wie beispielsweise Banken haben einen Trend entfalten lassen, der die Mitarbeiter intellektuell kleinhalten soll. Die geläufige Devise „Erst Denken, dann Handeln“ wird dabei auf ein Minimum verkürzt – „Handeln“. Kritische Fragen oder gar ein tiefergehender Denkprozess über Handlungsabläufe seien nicht mehr erwünscht. Finanzdienstleistungsunternehmen dämmen mit dieser Kultur die geistige Leistungsfähigkeit ihrer Mitarbeiter ein.

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Going Public-Umfrage ermittelt

Über 80 Prozent erfüllen die Qualifizierungsanforderungen nach 34 f GewO: Die Vertriebspartner der PROJECT Investment Gruppe sind gut auf die Finanzanlagenvermittler-Verordnung vorbereitet. Gemäß einer Umfrage und elektronischen Auswertung der Going Public Akademie verfügen vier von fünf Partnern des fränkischen Kapitalanlage- und Immobilienspezialisten bereits zum jetzigen Zeitpunkt über einen Althasenstatus für den 34 f Gewerbeordnung (GewO) oder einen den Anforderungen vergleichbaren Ausbildungsstand.

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Guided Content

Guided Content ist ein crossmediales Konzept, welches dem Leser das Vergleichen von Finanzprodukten veranschaulicht und ein fundiertes Hintergrundwissen liefert.

Die Ausgaben im Überblick

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Altersvorsorge mit Lücke – wie fair ist die bAV für Frauen?

Die betriebliche Altersvorsorge gilt als wichtiger Baustein für eine sichere Rente – doch gerade Frauen profitieren oft zu wenig davon.

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Mein Geld 03 | 2025

Die Zeitschrift Mein Geld - Anlegermagazin liefert in fünf Ausgaben im Jahr Hintergrundinformationen und Nachrichten aus den Bereichen Wirtschaft, Politik und Finanzen.

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Neu: Mit der Dialog Berater-App schnell zum Antrag

Mobile Vertriebsunterstützung für den Makler über iPad und Tablet PC: Eine gute Nachricht für Makler: Sie können ihren kompletten Vertriebsprozess jetzt auch von unterwegs wesentlich effizienter gestalten – dank der neuen Berater-App der Dialog Lebensversicherungs-AG. Die Funktionalitäten der App decken alle Schritte vom Beratungsgespräch bis hin zum E-Mail-Versand des voll ausgefüllten Antrags ab. Der Beratungs- und Antragsprozess kann so optimal in kürzester Zeit umgesetzt werden. Die Dialog Berater-App stellt in übersichtlicher und klarer Strukturierung alle Bereiche der mobilen Beratung dar und ist dadurch der ideale Begleiter bei allen Außenterminen. Auf iPad oder Tablet PC können Vertriebspartner der Dialog ihren Kunden alle wichtigen Produktinformationen im Gespräch zeigen oder ihnen per E-Mail zusenden. Alle Anwendungen in der App sind für die Bedienung auf dem Touchscreen optimiert. Mit der praktischen Merkliste lassen sich die Kundendaten speichern, dadurch entfällt ein aufwändiges wiederholtes Eingeben der Daten.

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Nur 20% der 34c-Inhaber sind „Alte Hasen“

Von der Alte-Hasen-Regelung profitieren nur ca. 20% der 34c-Inhaber, hingegen muss fast jeder vierte Vermittler von Kapitalanlagen bis zum 31.12.2014 noch eine Qualifikation als Sachkundenachweis gemäß §34f GewO abschließen, um anschließend noch Investmentfonds, geschlossene Fonds oder sonstige Vermögensanlagen vertreiben zu dürfen. Das ergibt die Auswertung von über 2.800 Teilnehmer(innen) des GOING PUBLIC! Online-Qualifikations-Checks, den es auch als Exklusiv-Version für Vertriebe/Pools/KAGs etc. gibt.

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Provisionsgarantien können nicht gegeben werden

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass ein Unternehmen ohne entsprechende Vertragsvereinbarung nicht verpflichtet ist, dass die variable Bezahlungshöhe des einzelnen Vermittlers, die an den erfolgreichen Abschlüssen gemessen wird, nicht variiert wird. Somit müssen die Vermittlungsunternehmen nicht unwiderruflich ihr Vertriebssystem beibehalten, was der Vermittler im Blick haben sollte. Die unternehmerische Organisationspflicht wird durch die freie Unternehmensverfügung begrenzt. Obwohl besonders bei Handelsvertretern davon ausgegangen wird, dass das Vertriebssystem einer ausreichenden Möglichkeit der Einnahme der Vermittler angepasst sein sollte. Es unterliegt dem Unternehmen die Betriebsgestaltung, in welchem Ausmaß wer tätig für das Unternehmen werden soll, nach eigener Vernunft vorzunehmen, was der grundrechtlich geschützten Unternehmensfreiheit entspricht.

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