BGH Entscheidung zu Lebensversicherungen
Nach BGH Entscheidung zu Lebensversicherungen – auch Immobiliendarlehen können widerrufen werden
Der BGH hat festgestellt, dass Kunden einer Lebensversicherung diese auch nach zehn Jahren noch widerrufen können. „Das Urteil ist auch auf Immobiliendarlehen anwendbar und könnte in diesem Bereich noch wesentlich größere Auswirkungen haben“, macht Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Kanzlei Wilde Beuger Solmecke deutlich. Ein Widerruf soll dann möglich sein, wenn der Kunde bei Vertragsabschluss nicht hinreichend über sein Widerrufsrecht aufgeklärt wurde (Urt. v. 07.05.2014, Az. IV ZR 76/11).



