ITA: Beratungsprotokolle oft mangelhaft
Beratungsprotokolle entsprechen oft nicht den gesetzlichen Vorgaben. Mehr staatliche Kontrolle ist überfällig.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat heute die vom ITA Institut für Transparenz erstellte Studie „Evaluierung der Beratungsdokumentation im Geldanlage- und Versicherungsbereich“ veröffentlicht. Das Ergebnis der Untersuchung ist zum Teil erschreckend: Nur in etwa jedem vierten Beratungsgespräch wurde den Testkäufern eine Dokumentation übergeben. Am seltensten erhielten die Testkäufer Dokumentationen von Versicherungsvermittlern, am häufigsten von Honorarberatern.































