Honorarberatung nimmt Fahrt auf
Am 01. August 2014 tritt das im April 2013 vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente (Honorar-Anlageberatungsgesetz) in Kraft.
Der politische Wille zur Förderung der Honorarberatung ist stark. Für die HonorarKonzept GmbH ist daher klar: Makler sollten sich frühzeitig mit dem Geschäftsmodell der Honorarberatung auseinandersetzen.
Mit dem Honorar-Anlageberatungsgesetz werden Qualifikation und Beratungskompetenz bei der Finanzanlage-Beratung stärker reguliert. Den Versicherungsbereich betrifft dies momentan noch nicht. Doch der Druck wächst. So konnte die Vermittlerlobby beim jüngst verabschiedeten Lebensversicherungs-Reformgesetz erst in letzter Minute eine Ausweispflicht für Provisionen abwenden.







