Wirtschaft

PROKON-Sanierung: Gläubigerversammlung entscheidet für Genossenschafts-Modell

Mit großer Mehrheit hat sich heute die Gläubigerversammlung im Insolvenzverfahren über das Vermögen der PROKON Regenerative Energien GmbH ("PROKON") für den sogenannten Genossenschafts-Insolvenzplan entschieden. Im Anschluss an eine mehrstündige Darstellung der Insolvenzpläne durch den Insolvenzverwalter Dr. Dietmar Penzlin und sein Team wurde über den Genossenschafts-Insolvenzplan in den dafür vorgesehenen Gruppen abgestimmt. Alle acht Gruppen, die zur Abstimmung aufgerufen waren, haben sich jeweils mit Kopf- und Summenmehrheit für den Genossenschafts-Insolvenzplan ausgesprochen. Eine Abstimmung über den Investoren-Insolvenzplan wurde nicht mehr durchgeführt.

Insgesamt haben an der Abstimmung in der Hamburger Messe Gläubiger mit Forderungen in Höhe von rd. EUR 1,056 Mrd. persönlich oder durch Bevollmächtigte teilgenommen. Hiervon haben sich rd. EUR 843 Mio. für den Genossenschafts-Insolvenzplan ausgesprochen – das entspricht rd. 80% der im Termin vertretenen Forderungen und rd. 50% sämtlicher Insolvenzforderungen.

Bereits vor der Gläubigerversammlung hatten sich zahlreiche Genussrechtsinhaber bereit erklärt, einen Teil ihrer Insolvenzforderungen in Anteile an einer künftigen PROKON Genossenschaft zu wandeln. Von den rd. EUR 1,44 Mrd. Genussrechtskapital hatten sich Genussrechtsinhaber mit einem Kapital von über EUR 865 Mio. – etwa 60% – für eine solche Wandlung entschieden. Damit wurden die Vorgaben des Rheinisch-Westfälischen Genossenschaftsverbandes (RWGV), der eine Größenordnung von EUR 660 Mio. für die Gründung für erforderlich gehalten hatte, weit überschritten und das Eigenkapital der künftigen PROKON Genossenschaft zusätzlich gestärkt.

Penzlin hierzu: „Ich freue mich, dass sich die Gläubigerversammlung für einen der beiden von mir vorgeschlagenen Sanierungswege entschieden hat. Als Insolvenzverwalter hatte ich keine Empfehlung hinsichtlich der unterschiedlichen Modelle ausgesprochen. Beide hätten aus meiner Sicht eine stabile Neuausrichtung ermöglicht. Vor einer Zerschlagung des Unternehmens hatte ich allerdings gewarnt. Das Unternehmen hat jetzt sehr gute Aussichten, das Insolvenzverfahren kurzfristig zu verlassen.“

Der beschlossene Insolvenzplan ist nun noch durch das Insolvenzgericht rechtskräftig zu bestätigen. Anschließend kann dann die Umwandlung in eine Genossenschaft erfolgen. Die Aufhebung des Insolvenzverfahrens ist für den 31.07.2015 oder den 31.08.2015 vorgesehen. Bis dahin wird Penzlin die Geschäfte weiter leiten.

Für den Neustart als Genossenschaft ist in Abstimmung mit dem RWGV bereits ein fünfköpfiger Aufsichtsrat etabliert. Geführt wird er von Udo Wittler, dem früheren Vorstandsvorsitzenden der BAG-Bank Hamm. Sein Stellvertreter wird Wolfgang Siegel, Vorstandsvorsitzender des Freunde von Prokon e.V.; weitere Mitglieder werden ein Wirtschaftsprüfer und zwei Betriebswirte sein.

Den Vorstand der Genossenschaft wird zunächst der aktuelle Geschäftsführer von PROKON, der Unternehmensberater Diplom-Betriebswirt Kai Peppmeier, gemeinsam mit seinem Kollegen Dipl.-Kfm. Markus Bennemann übernehmen. Dadurch wird eine reibungslose Überleitung auf die künftigen Vorstandsmitglieder, die sich derzeit im Auswahlprozess befinden, sichergestellt. „Wir sind im Laufe des Insolvenzverfahrens mit der leistungswirtschaftlichen Restrukturierung sehr gut vorangekommen. In den nächsten sechs bis zwölf Monaten gilt es nun, die getroffenen Maßnahmen abzuschließen und das Unternehmen am Markt neu zu positionieren. Die Windenergiebranche befindet sich fortlaufend im Umbruch, PROKON hat in seiner neuen Form gute Voraus-setzungen, um künftig wieder eine zentrale Rolle zu spielen. Durch die Einbindung in das Genossenschaftswesen ergeben sich zudem weitere vielversprechende Entwicklungsperspektiven“, führt Peppmeier aus.

Für das erste Halbjahr 2016 sieht der Insolvenzplan die Emission einer handelbaren Anleihe vor. Genussrechtsinhaber, die Forderungen über EUR 1.000,00 und eine Anschrift im Europäischen Wirtschaftsraum bzw. in der Schweiz haben, erhalten ein Erwerbsrecht für eine solche Anleihe. Die Entscheidung über die Ausübung dieses Erwerbsrechts werden sie auf Grundlage eines Wertpapierprospekts treffen können, dessen Erstellung kurzfristig in Angriff genommen wird. Durch die Anleihe werden die Forderungen dieser Gläubiger in Höhe von 34,5% befriedigt werden.

Gläubiger, die keine Anleihe erhalten – hierzu zählen u.a. Lieferanten, Krankenkassen, Finanzverwaltung und Stromkunden – erhalten stattdessen bis Ende 2015 eine Barauszahlung in Höhe von 34,5% ihrer Insolvenzforderungen.

Die noch nicht verwerteten Vermögensgegenstände, insbesondere die umfangreichen Darlehen an Unternehmen im Bereich der Holzwirtschaft, werden auf Grundlage des Insolvenzplans an eine Abwicklungsgesellschaft, die PROKON Abgeltungsgläubiger SPV GmbH, übertragen. Geschäftsführer dieser Gesellschaft ist der Hamburger Insolvenzanwalt Stefan Denkhaus. Er wird die Einziehung der Forderungen überwachen und die Verwertungserlöse in Form der sog. Abgeltungskomponente auszahlen. Die Quote für diesen zweiten Schritt der Gläubigerbefriedigung wird derzeit auf rd. 23,3% taxiert. Mit einer Auszahlung ist voraussichtlich aber erst ab dem Jahr 2017 zu rechnen.

„Mit der Verabschiedung des Genossenschafts-Insolvenzplans haben wir das Insolvenzverfahren binnen 18 Monaten erfolgreich abschließen können. Das war für alle Beteiligten eine sehr intensive Zeit“ fasst Penzlin zusammen und fügt hinzu: „Ich bin zuversichtlich, dass die Aufhebung des Insolvenzverfahrens für die engagierte Belegschaft von PROKON ein Startsignal sein wird, um unter neuen Vorzeichen und mit einem klaren Unternehmensfokus künftig am Markt erfolgreich zu sein.“

 

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