Wirtschaft

Platz 3: deutscher Crowdfunding Markt

Der Bundesverband Crowdfunding eV hat die europaweit einzige vergleichende Studie unterstützt und ist der exklusive Forschungspartner in Deutschland.

Crowdfunding als fester Wirtschaftsbestandteil

Die University of Cambridge hat gemeinsam mit der Wirtschaftsprüfergesellschaft KPMG die Marktdaten der Europäischen Alternative Finance Survey über Crowdfunding veröffentlicht.  Die Zahlen der heute veröffentlichten zweiten Annual European Alternative Finance Industry Survey der University of Cambridge und KPMG zeigen, dass Deutschland im europaweiten Vergleich langsamer beim Crowdfunding gewachsen ist, aber noch auf dem dritten Platz liegt.
Die Umstellung der Plattformen nach dem Kleinanlegerschutzgesetz führte 2015 zu einem gebremsten Marktwachstum. Der Verband erwartet nun von der Bundesregierung, die Evaluierung des Kleinanlegerschutzes zu nutzen, um den Crowdfunding-Markt weiterzuentwickeln.

In der Studie wird das Volumen des deutschen Crowdfunding-Marktes mit 249 Millionen Euro ermittelt. Damit liegt Deutschland zwar hinter Großbritannien (4,3 Milliarden Euro) und Frankreich (319 Millionen Euro) zurück, ist aber zugleich drittgrößter Crowdfunding-Markt in Europa.

„Durch die Umstellungen im Rahmen des Kleinanlegerschutzgesetzes wurden viele Finanzierungsprojekte ins Jahr 2016 verschoben. Dadurch kam es 2015 zu einem Wachstumsdämpfer.“, so Jamal El Mallouki, Vorsitzender des Vorstandes des Bundesverbandes Crowdfunding. „An den Quartalszahlen im Jahr 2016 sieht man aber, dass dies nur eine kleine Wachstumsdelle war. Die Branche ist insgesamt sehr optimistisch, dass 2016 erneut ein Rekordjahr im Marktvolumen feststellbar ist.“

„Crowdfunding schließt für viele innovative Unternehmen und Projekte eine Finanzierungslücke. Insbesondere wird dringend notwendiges Risikokapital bereitgestellt. 8 Prozent der Investitionen der Crowd kommt über institutionelle Investoren – dies ist ein gutes Zeichen.“, so Uli Fricke, stellvertretende Vorsitzende des Vorstands des Bundesverbandes Crowdfunding.

Gleichzeitig spiegelt der Report aber auch wieder, dass insbesondere in Deutschland die Evaluation des aktuellen Regulierungsrahmens nicht nur positiv ausfällt. „Angesichts der Innovations- und Wirtschaftskraft Deutschlands sollte die Bundesregierung die deutsche Crowdfunding-Branche unterstützen, um 2016 im Marktzahlenranking europaweit nach oben zu klettern.“, ergänzt Tamo Zwinge, Vorstandsmitglied des Bundesverband Crowdfunding. „Dazu bedarf es eines zeitgemäßen Regulierungsrahmens. Mitte September werden wir als Verband dazu einen Vorschlag an die Politik geben, wie Crowdfunding in Deutschland noch besser im europäischen Wettbewerb positioniert werden kann“.

Der Report zeigt deutlich, dass die Mehrzahl der Plattformen nicht grenzüberschreitend tätig ist. „Crowdfunding über Ländergrenzen hinweg ist aufgrund der restriktiven Festlegung der Schwarmfinanzierungsausnahme im Vermögensanlagegesetz nicht sehr einfach. Andere Länder, vor allem Großbritannien als auch Frankreich, erlauben ihren Crowdfunding-Plattformen, ihre Dienstleistungen über das MiFiD-Regime in andere Länder zu exportieren.“, so Dirk Littig, Vorstandsmitglied des Bundesverband Crowdfunding.

Die Finanzierungsrunden beim Crowdinvesting steigen sehr stark an. In Deutschland liegt die durchschnittliche Investitionsrunde beim Equity-Based Crowdfunding bei ungefähr 349.000 Euro, bei Immobilien-Investing liegt der Durchschnitt bei über 1 Million Euro.

„Die großen Durchschnittsfinanzierungsrunden beim Crowdinvesting für Immobilien zeigen, dass zunehmend auch konservativere Anleger Crowdinvesting nutzen. Über Crowdinvesting können also auch Anleger mit kleinen Portfolios vom Immobilienmarkt profitieren.“, so Anastasios Papakostas, Vorstandsmitglied des Bundesverband Crowdfunding.

„Investitionen in Erneuerbare Energien von der Crowd werden helfen, die Klimaschutzziele Deutschlands zu erreichen, aber auch mehr Kleinanleger zu begeistern. Die Plattformen im Bundesverband Crowdfunding eV arbeiten gemeinsam an Branchenstandards zum Schutz der Verbraucher – weit über das vom Gesetz vorgegebene Maß hinaus.“, so Volker Isenmann, Vorstandsmitglied des Bundesverband Crowdfunding.

Um die Crowd an den Entwicklungen am Kapitalmarkt zu beteiligen, hat der Bundesverband einen Code of Conduct erstellt und erarbeitete eine gemeinsame Richtlinie für das Reporting an die Investoren.

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