Flugverspätung: Betreuung versus Ausgleichszahlung
Sandwiches und Kaffee entbinden Airlines nicht von Schadensersatzpflicht: Entschädigung trotz Snacks: Geben Fluglinien bei großen Verspätungen Speisen und Getränke an wartende Passagiere aus, haben diese dennoch einen Anspruch auf Ausgleichszahlungen. Häufig argumentieren Airlines bei Beschwerden, sie hätten mit Mahlzeiten oder der Übernahme von Telefongebühren sämtliche Ansprüche der Passagiere erfüllt. Betreuungsleistungen und Ausgleichszahlungen sind aber unabhängig voneinander zu betrachten und schließen sich nicht gegenseitig aus. Darauf weist das Verbraucherschutzportal www.fairplane.net hin.




































