Atomurteil gegen EnBW
Das Urteil macht den Charakter der Klage deutlich: Sie war nur ein taktisches Instrument, um sich eine starke Position für die Verhandlungen über den Atomausstieg zu sichern.
Das Urteil macht den Charakter der Klage deutlich: Sie war nur ein taktisches Instrument, um sich eine starke Position für die Verhandlungen über den Atomausstieg zu sichern.
Berylls-Studie präsentiert die 100 größten Automobilzulieferer 2015 Die Automobilzuliefererindustrie weist 2015 trotz anhaltend hohem Preis- und Kostendruck der Hersteller die größte Umsatzsteigerung seit dem Jahr 2010 auf: Konkret konnte das Umsatzniveau gegenüber 2014 um
Die Aktienmärkte wittern zunehmend Morgenluft. Dazu haben neben positiven Entwicklungen bei den makroökonomischen Daten und stabileren Ölpreisen vor allen die Notenbanken beigetragen. Mit ihrem umfangreichen Maßnahmenpaket unterstrich vor allem die EZB ihre Entschlossenheit, den Inflationstrend, die Kreditvergabe durch Banken und damit die Konjunktur weiter zu unter-stützen.
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Die betriebliche Altersvorsorge gilt als wichtiger Baustein für eine sichere Rente – doch gerade Frauen profitieren oft zu wenig davon.
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Die Zeitschrift Mein Geld - Anlegermagazin liefert in fünf Ausgaben im Jahr Hintergrundinformationen und Nachrichten aus den Bereichen Wirtschaft, Politik und Finanzen.
zur Ausgabe | alle AusgabenIn der kurzen Nachosterwoche haben die Aktienmärkte seitwärts tendiert. Vonseiten der Makrodaten gab es Unterstützung durch die etwas oberhalb der Erwartungen herausgekommenen Inflationszahlen für Deutschland und die Eurozone, solide deutsche Arbeitsmarktzahlen und sehr starkes Conference Board-Verbrauchervertrauen in den USA.
Ende 2015 haben sich die vier unabhängigen österreichischen Softwarehersteller augmensys, COPA-DATA, icomedias und PROLOGICS zur Allianz isv4industry zusammengeschlossen. Mit ihrem gebündelten Fachwissen bietet die Allianz ganzheitliche Lösungen für die intelligente Fabrik von morgen.
Über die Zinserwartungen in den USA wird im Markt weiterhin spekuliert. „Zuletzt schlug Janet Yellen, Präsidentin der US-Notenbank Federal Reserve (FED), in ihrer Rede zu den Konjunkturaussichten einen gemäßigten Ton an, der Investoren überrascht haben könnte“, unterstreicht Tilmann Galler, globaler Stratege bei J.P. Morgan Asset Management in Frankfurt.
Zu den aufgedeckten Dokumenten über Briefkastenfirmen in Panama sagt der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Reiner Holznagel:
Deutscher Steuerberaterverband e.V. und Bundesverband der Rentenberater e.V. informieren gemeinsam über steuerliche Folgen der geplanten Rentenerhöhung
2016 gibt es zum 1. Juli eine Rentenerhöhung von 5,95% im Osten und 4,25% im Westen – eine Anpassung in dieser Höhe gab es lange nicht. Aber aufgepasst: Renten sind keine Geschenke des Staates. Auch Renteneinkünfte unterliegen grundsätzlich der Steuerpflicht.
Die brennendsten Fragen: Wird die Erhöhung durch die Einkommensteuer hintenrum wieder einkassiert? Bleibt am Ende von der Erhöhung überhaupt noch etwas übrig?
Wann müssen Rentner überhaupt Steuern für ihre Renteneinkünfte zahlen?
Eine Steuerpflicht entsteht in 2016 grundsätzlich dann, wenn das zu versteuernde Einkommen (bei einem ledigen Rentner) mehr als 8.652 € im Jahr beträgt.
Also: Rentenbruttobetrag = 8.652 € gleich Steuer?
NEIN! Das zu versteuernde Einkommen hängt von weiteren Faktoren ab; so sind einige Beträge abzugsfähig. Zunächst wird von der Jahresbruttorente der individuelle Rentenfreibetrag abgezogen. Dieser richtet sich nach dem Renteneintrittsjahr. Vom übrig gebliebenen steuerpflichtigen Teil werden Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Werbungskosten in Abzug gebracht.
Was kommt hier in Betracht?
Als Sonderausgaben sind beispielsweise folgende Aufwendungen denkbar: Abzugsfähige Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung sowie Beiträge zu Unfall- oder auch Haftpflichtversicherung). Beim Werbungskostenabzug kann mindestens der Pauschbetrag von 102 € in Abzug gebracht werden, sofern kein höherer Betrag nachgewiesen wird. Zu diesen Kosten können auch Rentenberatungs- und Steuerberatungskosten zählen.
Gegebenenfalls gibt es auch außergewöhnliche Belastungen durch Krankheitskosten, die einen gewissen Betrag (sog. zumutbare Belastungsgrenze) überschreiten. Auch diese werden bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens berücksichtigt. Sollte das zu versteuernde Einkommen der Steuer unterworfen werden, kann sich die Steuer zudem ermäßigen, wenn haushaltsnahe Dienstleistungen, z.B.Reinigungshilfen, oder Pflege- und Betreuungsdienstleistungen in Anspruch genommen wurden.
Einen ersten Anhaltspunkt bei welchen Bruttorentenbezügen eine Besteuerung der gesetzlichen Rente entsteht, gibt die folgende Tabelle. Die Angaben sind Näherungswerte für ledige Rentner. Es wird unter anderem unterstellt, dass der Renteneinritt zum 1. Januar eines Jahres erfolgte, keine weiteren Einkünfte vorliegen und der kassenindividuelle Zusatzbeitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung 1% beträgt. Zudem berücksichtigt die Berechnung für 2016 die 4,25%ige Erhöhung in West- und 5,95%ige in Ostdeutschland. Es muss allerdings darauf hingewiesen werden, dass persönlich vorliegende Merkmale zu abweichenden Ergebnissen führen können.
Wirft man nun einen Blick auf die Standardrente in 2015 (15.611 € in den alten und 14.429 € in den neuen Bundesländern brutto pro Jahr) erkennt man, dass insbesondere Neurentner leichter von einer Steuerpflicht betroffen sind.
Fazit:
Keine Angst! Selbst wenn eine Rente (künftig) versteuert werden muss – es wird durch die Erhöhung unterm Strich trotzdem mehr Rente übrig bleiben als zuvor.
Guided Content ist ein crossmediales Konzept, welches dem Leser das Vergleichen von Finanzprodukten veranschaulicht und ein fundiertes Hintergrundwissen liefert.
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