Wirtschaft

Durchbruch für modernen und transparenten Investitionsschutz

EU-Kommission legt Vorschlag vor: Keine privaten Schiedsgerichte mehr Der Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Matthias Machnig, begrüßt den heutigen Vorschlag der EU-Kommission für einen neuen, modernen Investitionsschutz in TTIP: "Das ist ein Durchbruch. Damit wird der Grundstein für einen modernen und transparenten Investitionsschutz gelegt, der nichts mehr mit den Schiedsverfahren der Vergangenheit zu tun hat. Wir sind durchaus auch stolz darauf, diese Debatte immer wieder gemeinsam mit unseren französischen Partnern mit Nachdruck vorangetrieben zu haben. Der vorgestellte Entwurf des neuen Investitionsschutzkapitels greift unsere Vorschläge auf breiter Linie auf. Neben den neuen Verfahrensregeln, die für Transparenz, Legitimation und Rechtsstaatlichkeit sorgen, ist besonders wichtig, dass die Parlamente auch künftig ihre Entscheidungshoheit bewahren. Der Vorschlag sorgt dafür, dass private Investoren notwendige parlamentarische Entscheidungen im Allgemeinwohlinteresse nicht über Sonderrechte aushebeln können."

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Der Vorschlag der EU-Kommission sieht in Abkehr von den bisherigen Investor-Staat-Schiedsverfahren prozedurale und inhaltliche Reformen vor.

  • Investitionsgericht: Die EU-Kommission schlägt vor, dass Klagen von Investoren künftig durch ein Investitionsgericht mit öffentlich bestellten Richtern entschieden werden.
  • Richterauswahl: Anders als bisher üblich sollen die Richter nicht mehr von den Streitparteien ernannt werden. Vielmehr sollen künftig die Vertragsparteien des Abkommens die Richter bestimmen, bei TTIP also die EU, die EU-Mitgliedstaaten und die USA. Die insgesamt 15 Richter sollen in 3-köpfigen Kammern öffentlich tagen. Die Kammern werden nach einem objektiven Verfahren ohne Mitsprache des klagenden Investors zusammengestellt.
  • Transparente Verfahren: Alle Schriftsätze sollen künftig veröffentlicht werden, die Verhandlungen werden öffentlich sein.
  • Echte Berufungsinstanz: Außerdem soll es einen echten Berufungsmechanismus geben.
  • Right to regulate: Der Kommissionsvorschlag sieht darüber hinaus eine verbindliche Regelung vor, wonach für das Allgemeinwohl notwendige Gesetze und andere staatlichen Maßnahmen nicht durch Berufung auf Investitionsschutzvorschriften in Frage gestellt werden dürfen. Dies gilt auch für staatliche Maßnahmen im Bereich der Kulturförderung.

Die Vorschläge der Kommission sollen auch Grundlage für andere Abkommen mit Investitionsschutz sein. Zudem sollen sie als erster Schritt auf dem Weg zu einem Internationalen Handelsgerichtshof dienen.

Die Vorschläge werden nun von allen EU-Mitgliedstaaten und im Europäischen Parlament intensiv geprüft und erörtert werden. Im Lichte dieser Diskussionen beabsichtigt die Kommission dann, die seit Mitte 2014 unterbrochenen Verhandlungen über Investitionsschutz mit den USA auf Grundlage des abgestimmten Vorschlages wieder aufzunehmen.

 

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