Die Abschlagszahlungen
Warum muss man am Jahresende fast immer Nebenkosten nachzahlen und bekommt selten etwas zurück? Das hat einen einfachen Grund: Der Gesetzgeber erlaubt Vermietern, die monatliche Abschlagszahlung bewusst gering anzusetzen. Das führt dann bei Abrechnung der tatsächlichen Kosten zu satten Nachforderungen an die Mieter. Nach oben ist die Höhe der Abschlagszahlung allerdings gedeckelt: Der Gesetzgeber verbietet das Ansetzen von Vorauszahlungen „in unangemessener Höhe“. Wer kurz vor Abschluss eines Mietvertrages steht, sollte den potentiellen Vermieter also nach der tatsächlichen Höhe der zu erwartenden Nebenkosten fragen, rät Anja-Mareen Decker: „Bei Vertragsschluss muss der Vermieter offenlegen, was an möglichen Nachzahlungen auf den Wohnungssuchenden zukommen kann. Täuscht er absichtlich über die Nachzahlungen hinweg um den Mieter in die Wohnung zu locken, begeht er eine Pflichtverletzung.“
Quelle: www.presseportal.de
Bild: „obs/Advocard Rechtsschutzversicherung AG“