Wirtschaft

Abgerechnet wird zum Schluss

Welche Rechte haben Mieter bei überhöhten Nebenkosten-Nachforderungen

Hamburg (ots) – „Habe ich den ganzen Winter meinen Balkon geheizt?“, fragt sich mancher, wenn er in diesen Tagen vom Vermieter die Nebenkostenabrechnung für 2010 präsentiert bekommt. In solchen Fällen lohnt es sich oft, genau nachzurechnen. Die Rechtsexperten der Hamburger Rechtsschutzversicherung Advocard erklären, worauf Mieter beim Prüfen ihrer Nebenkostenabrechnung achten sollten.

Fristen wahren

Allgemein gilt: Der Abrechnungszeitraum muss immer zwölf Monate betragen, wobei Beginn und Ende nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmen müssen. Nach Ende des Abrechnungszeitraums hat der Vermieter noch einmal zwölf Monate Zeit, die Nebenkostenabrechnung zuzustellen. Versäumt er dies, muss der Mieter keine Nebenkosten-Nachzahlung mehr leisten. Andernfalls hat der Mieter ab Zugang 30 Tage Zeit, die Forderung zu begleichen. Aber selbst danach kann noch Beschwerde gegen die Abrechnung eingelegt werden. Eine Zahlung der Nebenkosten sollte dann allerdings nur unter Vorbehalt geleistet werden. „Wer den Verdacht hat, dass die Abrechnung unvollständig oder fehlerhaft ist, kann vom Vermieter Auskunft oder Einsicht in die Originalunterlagen verlangen“, erklärt Anja-Mareen Decker, Rechtsexpertin der Advocard Rechtsschutzversicherung. Kopien müssen dem Mieter dabei nicht ausgehändigt werden

Was wird wie abgerechnet

Der Vermieter ist berechtigt, seine Betriebskosten an die Mieter weiterzuberechnen. Wohnen in einer Immobilie mehrere Mietparteien, werden die Gesamtkosten unter diesen aufgeteilt, also „umgelegt“. Als Betriebskosten gelten die Kosten, die dem Vermieter „durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebäudes und der Mieträume laufend entstehen“. Darunter fallen beispielsweise Grundsteuer, Kalt-, Warm und Abwasser, Auslagen für den Aufzug, die Straßenreinigung und Müllabfuhr, die Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung, die Gartenpflege, die Beleuchtung, die Schornsteinreinigung, Versicherungen, den Hausmeister, die Gemeinschaftsantenne oder das Breitbandkabel. Nicht auf die Mieter umgelegt werden dürfen Kosten für Verwaltung und Reparaturen. Dabei kann im Einzelfall die Abgrenzung sehr schwierig sein, zum Beispiel dann, wenn ein Hausmeister neben umlagefähigen Arbeiten auch noch Reparaturen selber vornimmt. Daher ist die ausführliche Nebenkostenabrechnung für den Mieter besonders wichtig. Sie muss eine Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Erläuterung des Verteilerschlüssels, die Berechnung des Anteils des Mieters und den Abzug seiner Vorauszahlungen beinhalten. „Es sollte bereits bei Abschluss des Mietvertrages beachtet werden, welche Nebenkosten wie abgerechnet werden“, rät Anja-Mareen Decker. „Ist es im Mietvertrag nicht anders geregelt, wird anteilig nach Wohnfläche abgerechnet. Dabei gilt die gesamte Wohnfläche als Bemessungsgrundlage – also auch leerstehende Wohnungen.“

print
Seiten:

ASCORE Auszeichnung

Es gibt viele gute Tarife – für die Auszeichnung „Tarif des Monats“ gehört mehr dazu. Lesen Sie hier, was die ausgezeichneten Tarife zu bieten haben.

Tarife des Monats im Überblick

ETF-News

ETF-News

Aktuelle News zu börsengehandelten Indexfonds.

zu den News

Guided Content

Guided Content ist ein crossmediales Konzept, welches dem Leser das Vergleichen von Finanzprodukten veranschaulicht und ein fundiertes Hintergrundwissen liefert.

Die Ausgaben im Überblick

ESG Impact Investing

In jeder Ausgabe stellt "Mein Geld" ein UN-Entwicklungsziel und dazu passende Investmentfonds vor.

Un-Entwicklungsziele im Überblick

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Mein Geld Newsletter

Melden Sie sich für unseren 14-tägigen Newsletter an.

zur Newsletteranmeldung

25 Jahre Mein Geld
Icon

Mein Geld TV

Das aktuelle Video

-
Warum hat Antecedo zum wiederholten Mal den Lipper Award gewonnen?

Antecedo hat mit dem Antecedo Independent Invest zum wiederholten Mal den Lipper-Award gewonnen.

zum Video | alle Videos
Icon

Mein Geld Magazin

Die aktuelle Ausgabe

Mein Geld 01| 2024

Die Zeitschrift Mein Geld - Anlegermagazin liefert in fünf Ausgaben im Jahr Hintergrundinformationen und Nachrichten aus den Bereichen Wirtschaft, Politik und Finanzen.

zur Ausgabe | alle Ausgaben