Versicherungen

Verzögerung beim Sepa-Begleitgesetz

Der Bundesrat hat sich zunächst gegen das Gesetz zur Änderung der Beteiligung an den Bewertungsreserven (Sepa-Begleitgesetz) entschieden. Die Regeln sollen durch den Vermittlungsausschuss überarbeitet werden. Die Unternehmen sollen entlastet werden, aber nicht ausschließlich auf Kosten der Versicherten. Vertragsauszahlung kurz vor dem 21. Dezember sollen geringer durch die Regelung ausgefallen sein, obwohl die Senkung der Überschussbeteiligung ein Niedrigzinsniveau beschert.

Sowohl die Trennung bei der Überschussbeteiligung als auch der Rückgriff auf Bewertungsreserven sind keine ausreichenden Maßnahmen für eine Lösung der derzeitigen Komplikationen. Als schadend wird dieses Vorgehen vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gesehen. Weiter heißt es, dass „aufgrund der Niedrigzinsphase anstehende Sonderausschüttungen unmittelbar zu ihren Lasten gehen. Schätzungsweise über 95 Prozent der Lebens- und Rentenversicherungsverträge sind davon betroffen.“ Die Niedrigzinsphase sei auch Grund für die Bevorteilung heutiger ausscheidenden Verträge, was jedoch alle weiteren Verträge belastet. Die Regelung der Beteiligung an den Bewertungsreserven von Zinspapieren könne demnach in den Hintergrund gestellt werden. Bebenfalls leidet die fristgerechte Umsetzung der neuen Unisex-Regelungen in deutsches Recht  unter der Verabschiedungsverschiebung des Sepa-Begleitgesetzes. Jedoch sind die Unisex-Tarife keinesfalls ungültig.

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