„Mit dem Anlagekonzept Swiss Life Maximo bieten wir die richtige Antwort auf das aktuelle Zinsumfeld am Kapitalmarkt“, erklärt Amar Banerjee, Geschäftsleitungsmitglied von Swiss Life Deutschland und dort verantwortlich für die Versicherungsprodukte. Auch die steuerlich geförderte Swiss Life Maximo Basisrente greift hierbei auf das überzeugende „Bergkonzept“ zurück: Die Basis bildet das klassische Anlage-Fundament von Swiss Life. Darauf aufbauend führen drei verschiedenen Wege zum Gipfel – je nach Anlegertyp und Lebensphase kann man sich für eine wachstumsorientierte, ausgewogene oder sicherheitsorientierte Route entscheiden. Welche Variante der Kunde auch wählt – er ist in ausgezeichnete Schweizer Vermögensverwaltung investiert. Den Gipfel bilden frei wählbare Fonds als zusätzlicher Renditekick. Die richtige Ausstattung gibt dem Kunden auf seinem Weg nach oben die nötige Sicherheit – hierzu gehören z. B. die garantierte Rente, die automatische Gewinnsicherung und das innovative Ablaufmanagement.
Rürup lohnt sich keineswegs nur für Selbstständige
„Wer dachte, Rürup sei nur etwas für Selbstständige und Freiberufler, täuscht sich“, unterstreicht Banerjee. „Auch wenn die Basisrente bisher bei der Versorgung von Nichtselbstständigen ein Schattendasein führt: Die steuerlichen Vorteile sind beachtlich.“ Zum Jahreswechsel hob der Staat das förderfähige Beitragsvolumen nochmal erheblich an, sodass Beschäftigte bei der Einkommenssteuererklärung bis zu 80 % der geleisteten Beiträge geltend machen können. Bis 2025 steigt dieser Anteil auf 100 % an. Für das Jahr 2015 kann man in der Steuererklärung bis zu 22.172 Euro als Sonderausgabe veranschlagen – bei Verheirateten mit gemeinsamer Veranlagung sogar das Doppelte. Bei einem Jahreseinkommen von 40.000 Euro und einer monatlichen Einzahlung in die Rürup-Rente in Höhe von z. B. 200 Euro bekommen die Anleger so etwa 700 Euro pro Jahr vom Finanzamt zurückerstattet. „Die Rürup-Rente ist daher auch für Arbeitnehmer und Beamte sehr interessant“, rät Banerjee. Kapital, das in eine Rürup-Rente investiert wurde, ist zudem pfändungs- und insolvenzgeschützt und wird nicht auf das Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) angerechnet.